Frage von Wilfried N. • 04.09.2021
Antwort von Frank Bsirske Bündnis 90/Die Grünen • 29.09.2022
Verfassungsrechtlich dürfen nach dem objektiven Nettoprinzip in Deutschland grundsätzlich nur Nettoeinnahmen, also Einnahmen nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben, besteuert werden. Und hier gehören die Straßenausbaubeiträge dazu.