Frage an Frank Borgmann von Susanne Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Borgmann,
Vor ein paar Tagen fand ich in meiner Post das Wahlprogramm ihrer "Bürgerbewegung". Darin viel mir eine"agressive" anti-Minarett Zeichnug auf, so wie eine zweifelhafte Einstellung zum Islam. Was genau stört sie denn so am Islam? Wir waren es doch selber, die die Gastarbeiter speziell aus dem Türkischen Raum zum Wiederaufbau unseres Landes eingeladen haben. Noch heute trägt dieser Zweig Wirtschaftliche Früchte. Also ich persönlich habe beide Seiten kennengelernt, den freundlichen Obsthändler an der Ecke, sowie die gewaltbereiten Jungendgangs aus dem arabischen Raum.
meine Fragen:
1: was haben sie gegen Minarette bzw. den Islam an sich
2: wollen sie ernsthaft alle Gastarbeiter nach hause schicken?
3: was planen sie bezüglich der bekämpfung von vereinzelten Übergriffen krimineller Ausländer
ich bedanke mich vorab für ihre Antworten und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrte Frau Zoll-Binder,
ich bedanke mich für Ihre Fragen. Entschuldigen Sie bitte, dass ich mich erst heute mit der Beantwortung Ihrer Fragen beschäftige. Der Wahlkampf nimmt sehr viel Zeit in Anspruch. Ich möchte den Punkt der >geholten Gastarbeiter Ungehorsam Vorsicht Bürgerkrieg Ungläubigen Dschizya Kuschelrichter Trennungsängste> aufkommen, wenn es um die Abschiebung krimineller Ausländer geht, werden für Intensivstraftätern mehrfach Bewährungsstrafen ausgesprochen, Haftstrafen unter 36 Monaten angesetzt, oder die Möglichkeit gegeben während der Haft eine deutsche Frau zu heiraten, um den Aufenthaltsstatus zu erhalten. Sicher kennen Sie den >Einzelfall (1) Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik beeinträchtigt. (2) Ein Ausländer kann nach Absatz 1 insbesondere ausgewiesen werden, wenn er (nach Sätzen 1, bis 5 bestimmte Straftaten begeht oder die öffentliche Gesundheit gefährdet) oder für sich, seine Familienangehörigen oder für sonstige Haushaltsangehörige Sozialhilfe in Anspruch nimmt.
Sehr geehrte Frau Zoll-Binder,
ich bedanke mich für Ihre Fragen. Entschuldigen Sie bitte, dass ich mich erst heute mit der Beantwortung Ihrer Fragen beschäftige. Der Wahlkampf nimmt sehr viel Zeit in Anspruch.
Ich möchte den Punkt der >geholten Gastarbeiter< ein wenig erklären: Nur auf gewaltigen Druck der Vereinigten Staaten nahm die Adenauer-Regierung Anfang der 1960er-Jahre einige kleine Kontingente türkischer Arbeitnehmer vorübergehend als Gastarbeiter auf. Die unter innenpolitischen Druck geratene türkische Militärregierung sollte entlastet werden. Es war von vornherein eine vorübergehende Maßnahme und ist nachweisbar gegen den Willen des Volkes durchgeführt worden. Türken kamen danach in Massen illegal nach Deutschland, ohne das sie jemand angefordert hatte. Das türkische Generalkonsulat in München hatte die Reisepässe türkischer Staatsbürger -- die über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügten -- durch Eintragung von Ehefrau und Kinder erweitert und ermöglichte so die rechtswidrige Einreise weiterer Türken nach Deutschland. Näheres lesen Sie bitte im Buch Diplomatische Tagesgeschäfte von Heike Knortz nach.
Die von Ihnen als aggressiv empfundenen Antiminarettplakate sind von der Schweizer SVP übernommen worden, da wir eine sehr enge Zusammenarbeit mit unseren zahlreichen ausländischen Partnern pflegen. Hinzu kommt das geplante europäische Bürgerbegehren, dass ein Minarettverbot in Europa vorsieht.
Zu Frage 1) Das Minarett steht als Eroberungssymbol. Mit dem Minarett wird jedem Moslem mitgeteilt, dass in diesem Bereich/Stadtteil bereits die Scharia (islamisches Recht) gilt. Der von Mohammed verbreitete Glaube von Allah ist keineswegs eine Religion des Friedens. Tägliche Sprengstoffanschläge in aller Welt bestätigen das. Der Islam ist eine politische Weltanschauung, die auf dem archaischen Justizsystem der Scharia beruht.
Ich habe mich letztes Jahr an unserem Informationsstand mit einem tunesischen Moslem in der Innenstadt unterhalten. Er verstand den Unterschied zwischen Islam und Islamisierung nicht. Vermutlich weil der Koran die Islamisierung der ganzen Welt fordert und die Islamisierung Bestandteil der islamischen Lehre ist. Ich bin nicht generell gegen den Islam, sondern gegen die Islamisierung. Mir ist es egal, ob ein Mensch noch in einhundert Jahren glaubt dass die Erde eine Scheibe ist, die Sonne sich um die Erde dreht, ungesunde Fastenmonate eingehalten werden müssen oder dass sich eine Religion anmaßt den größten Gott zu haben (Allahu Akbar) . Mir stößt es nur auf, wenn mittelalterlich gebliebene Religionen uns ihre Werte aufzwingen wollen.
Mit der Kritik an der Islamisierung meine ich die Eingriffe in unser Alltagsleben. Ich nenne nun ein paar Beispiele:
* Der Europarat hat sich gegen ein Burkaverbot ausgesprochen. Die Begründung: "Ein Verbot von Burka und Niqab würde unterdrückten Frauen nicht mehr Freiheit verleihen, sondern könnte im Gegenteil zu einer verstärkten Ausgrenzung in den europäischen Gesellschaften führen." Damit gibt der Europarat zu, dass im Zuge des Glaubens Frauen unterdrückt und der in der Freiheit eingeschränkt werden dürfen.
* Die Bundesregierung plant durch das Innenministerium (Islamkonferenz) die Gleichstellung islamischer Verbände mit den christlichen Kirchen.
* Obwohl das quälen von Tieren in Deutschland verboten ist, dürfen Schafe und Kälber qualvoll geschächtet werden. So hat es das Bundesverfassungsgericht "im Namen des Volkes" entschieden.
* Es gab in der Vergangenheit schon Urteilsverkündigungen, dass Vergewaltigung und Prügelstrafe hingenommen werden muss, wenn die Frau Muslima ist.
* Die zunehmende Anzahl Kopftuch tragender Frauen ist erschreckend. Das Kopftuch steht für die ablehnende Haltung gegenüber dem Westen. Im Koran kommt das Kopftuch nicht vor, dennoch wird es als Religionssymbol anerkannt. Hinzu kommt das öffentlich zur Schau tragen, dass man Muslima ist. Muslima zu sein bedeutet, dass man mit der Vergewaltigung in der Ehe einverstanden sein muss (Koran 2:223) und bei >Ungehorsam< geschlagen werden darf (Koran 4:34). Auch im Erbrecht werden Frauen benachteiligt. Hier empfehle ich das Buch "Das Gesetz Allahs" von Hiltrud Schröter.
* Im Ramadan (islamisches Fasten) werden Arbeitskollegen von Moslems gebeten darauf Rücksicht zu nehmen, dass in dieser Zeit der Moslem nicht so leistungsfähig ist, wie außerhalb der Fastenzeit. Wann das Arbeitsdefizit aufgeholt/nachgeholt wird, bleibt in den allermeisten Fällen ein Geheimnis.
* "Und wenn die heiligen Tage Vorüber sind (Ramadan), dann sucht sie auf die Schriftbesetzer (Juden und Christen) und tötet sie." So steht es zum Zuckerfest geschrieben, an dem unsere Bürgermeister und Abgeordnete teilnehmen.
* Der Tag der deutschen Einheit wird seit ein paar Jahren als "Tag der offenen Moschee" angepriesen. Auch hier wird versucht den Islam salonfähig zu machen, indem der Islam als friedlich hingestellt wird. Auf Anfragen, bezüglich Koranverse die zur Tötung "Ungläubiger" aufrufen, wird in aller Dreistigkeit gelogen und der Koran der Bibel gleichgestellt. Dabei ist die Bibel ein Gebetsbuch, und der Koran hat den Rang einer Verfassung.
Ich könnte das jetzt so über mehrere Seiten fortführen. Dazu fehlt mir aber im Wahlkampf die Zeit.
Wenn Sie sich gegen das Schweinefleischverbot in Schulen und Kindergärten wehren möchten, oder mit der Einschränkung von christlichen Feiertagen nicht einverstanden sind, dann sollten Sie sich auf das Grundgesetz berufen. Die Ausübung der Religion ist zwar gewährleistet (Art. 4), aber es gelten noch immer Teile der deutschen Verfassung vom 11. August1919. Darin steht:
Artikel 136
1. Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die
Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt.
Ein Moslem hat somit nicht das Recht uns seinen Glauben aufzuzwingen. Schulen und Kindergärten machen sich strafbar, wenn sie Schweinefleisch aus ihren Räumen verbannen, oder christliche Feiertage ausfallen lassen!
Ich möchte noch aus dem Buch >Vorsicht Bürgerkrieg< von Udo Ulfkotte (Seite 117) zitieren: Der Islam lebte und lebt als Ideologie oftmals von nichts anderem als vom Transfer vorhandenen Wohlstands -- und zwar immer in eine Richtung: Von Wohlhabenden >Ungläubigen< in Richtung der Muslime. Das wird in Koranschulen auch heute in Deutschland unter dem Begriff >Dschizya< so gelehrt. Allah hat das angeblich so gewollt.
Zu Frage 2) Es gibt Gastarbeiter, die sich in Deutschland voll integriert haben, weil sie es so wollten. Kaum ein Gastarbeiter aus Italien, Portugal, Spanien, Griechenland oder sonstiger Europäer, Amerikaner, Vietnamese oder Australier macht derartige Schwierigkeiten wie die Zuwanderer aus dem arabischen/türkischen Raum. Das lässt sich aus sämtlichen Statistiken herauslesen. Unsere Bundesregierung und auch die Landesregierung in Nordrhein Westfalen manipulieren zwar gerne diese Zahlen, aber wer nicht Blind durch die Gegend irrt erkennt das auch ohne Statistiken.
Seit 1973 ist unter Willy Brandt Deutschland kein Einwanderungsland mehr. Dennoch wird das stets behauptet. Im Zuge der Familienzusammenführung -- die seltsamerweise immer nur in Richtung Deutschland geht -- kamen immer mehr Türken nach Deutschland.
Hinzu kommen >Kuschelrichter< die mit ihren Urteilen die Abschiebung krimineller Ausländer entgegenwirken. Wer zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt wurde, wird nach Absitzen der halben Haftstrafe automatisch abgeschoben. So sieht es das Gesetz vor. Da aber anscheinend >Trennungsängste> aufkommen, wenn es um die Abschiebung krimineller Ausländer geht, werden für Intensivstraftätern mehrfach Bewährungsstrafen ausgesprochen, Haftstrafen unter 36 Monaten angesetzt, oder die Möglichkeit gegeben während der Haft eine deutsche Frau zu heiraten, um den Aufenthaltsstatus zu erhalten. Sicher kennen Sie den >Einzelfall< Erdnic S., der als Komaschläger von Köln seine Berühmtheit erlangte.
Ich setze mich für die Abschiebung krimineller Ausländer ein!
Nach Angaben der Bundesregierung sind 40% der Hart IV Bezieher Ausländer. Gezählt wurden allerdings nur die Hausvorstände. Da deutsche Familien weniger Kinder haben als Türken, darf von einer wesentlich höheren Zahl ausgegangen werden. Den Vorteil für unser Land sehe ich bei diesen Erkenntnissen nicht.
Zu Frage 3) Dazu zitiere ich aus dem Gesetzbuch:
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufhenthG) I S. 1950, Auszug, § 55, Ermessensausweisung:
>(1) Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik beeinträchtigt.
(2) Ein Ausländer kann nach Absatz 1 insbesondere ausgewiesen werden, wenn er (nach Sätzen 1, bis 5 bestimmte Straftaten begeht oder die öffentliche Gesundheit gefährdet) oder für sich, seine Familienangehörigen oder für sonstige Haushaltsangehörige Sozialhilfe in Anspruch nimmt. <
Die Gesetze sind da, aber es scheint niemand Willens zu sein das geltende Recht auch umzusetzen. Von kriminellen Ausländern sollten automatisch die biometrischen Daten (Fingerabdrücke, DNA und Foto) aufgenommen werden. Dann muss eine schnellstmögliche Abschiebung eingeleitet werden. Bereits abgeschobene Ausländer, die sich illegal in Deutschland aufhalten sollten damit schneller identifiziert und bestraft werden können. Sollte das Herkunftsland seine "Schützlinge" nicht annehmen, wird diesen Ländern die Entwicklungshilfe gestrichen. Mit dieser Vorgehensweise hatte schon Dänemark Erfolge verzeichnen können.
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In der Hoffnung, dass ich Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet
habe, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.
Frank Borgmann