Frage an Frank Bergner von Wolfgang K. bezüglich Verkehr
Straßenbau und Abwasserentsorgung gehören zur öffentlichen Daseinsvorsorge und sind damit gesamtgesellschaftliche, aus Steuermitteln zu finanzierende Aufgaben.
Für die Umsetzung ist eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes und der Thüringer Kommunalordnung erforderlich. Eine Mindestforderung wäre die Änderung des
§ 54 Abs. 2 ThürKO (Einnahmebeschaffungsgrundsatz) nach dem Beispiel des Freistaates Sachsen von einer Soll- in eine Kannbestimmung, wonach die Kommunen über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen selbst entscheiden können.
Hier unsere Fragen:
1. Werden Sie sich als Landtagsabgeordnete/r für die Abschaffung der Herstellungsbeiträge für Entwässerungseinrichtungen sowie der Straßenausbaubeiträge einsetzen und aussprechen?
2. Werden Sie sich nach dem Beispiel des Freistaates Sachsen als Minimalforderung für eine
Änderung der entsprechenden Gesetze einsetzen und aussprechen, wonach die Kommunen über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen selbst entscheiden können?
3. Werden Sie sich auch als kommunale/r Mandatsträger, vorausgesetzt Straßenausbaubeiträge müssen von den Kommunen nicht mehr erhoben werden, in Ihrem/n Kommunalparlament/en für die Aufhebung der Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen einsetzen und aussprechen?
4. Werden Sie sich auch als Kommunalpolitiker, vorausgesetzt das ThürKAG sowie die anderen Gesetze und Bestimmungen werden nicht geändert, für die Abschaffung der Herstellungsbeiträge für Entwässerungseinrichtungen und die Einführung einer Gebühren- oder Entgeltfinanzierung in Ihrem zuständigen Zweckverband oder Unternehmen einsetzen und aussprechen?
Gern können sie zu den Antworten mit Ja oder Nein noch einen Kommentar hinzufügen.
Wir bitten um eine Beantwortung bis zum 08. August 2009.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Kleindienst
Vorsitzender BIRSO
Kastanienallee 4a; 07381 Pößneck
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kleindienst@birso.de
Sehr geehrter Herr Kleindienst,
hier meine Antworten zu Ihren vier Fragen:
Zu 1.)
Ja, ich werde mich für die Abschaffung der Herrstellungsbeiträge für Entwässerungseinrichtungen und der Strassenausbaubeiträge einsetzen. Diese Infrastrukturellen Grundbedürfnisse unserer Bürger sind durch Steuern und Abgaben unserer Bürger bereits bezahlt.
Zu 2.)
Ja, ein gutes Gesetz aus Sachsen, welche die kommunale Selbstverwaltung und Verantwortung der Kommunalvertreter fördert.
Zu 3.)
Ja, mit der Einschränkung, dass dadurch keine neuen Schulden für den Kommunalhaushalt aufgenommen werden müssten.
Zu 4.)
Hier sehe ich rechtliche Schwierigkeiten. Auch müsste eine finanzielle Tiefenprüfung erfolgen, ob diese Möglichkeit besteht.
Mit freudlichen Grüssen
Frank Bergner