Franc Zega
DIE LINKE
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Frage von Inge R. •

Frage an Franc Zega von Inge R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Zega,

der Artikel 19 der UN-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen „(Unabhängige Lebensführung und Teilhabe an der Gemeinschaft) bestimmt, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben müssen, ihren Wohnsitz frei zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie in welcher Wohnform leben wollen. Sie müssen Zugang zu häuslichen, institutionellen und anderen gemeindenahen Assistenz- und Unterstützungsdiensten haben, die zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft notwendig sind.“

Wie werden Sie persönlich sich dafür einsetzen, dass die UN-Konvention auch in Bayern umgesetzt wird und somit eine Wahlfreiheit für die gewünschte Wohnform garantiert ist, damit auch Menschen, die keine „restverwertbare“ Arbeitsleistung erbringen können, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe - und damit gemeinsam in Wohngruppen mit weniger stark behinderten Erwachsenen - leben und eine externe Tagesförderstätte besuchen können?

Schon jetzt vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Inge Rosenberger

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Rosenberger,

die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer haben alle UN-Konventionen unterzeichnet, nur mit der Einhaltung der einzelnen Artikel nehmen sie es manchmal nicht so genau.
Der Art. 19 der UN-Konvention zum Schutz und Förderung der Rechte behinderter Menschen war mir bislang unbekannt, da ich mich mit dieser Materie nicht beschäftigt habe.

DIE LINKE unterstützt die Förderung der Behindertenverbände und- vertretungen nach mehr Eigenverantwortlichkeit und stärkerer Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Betroffenen.

Meiner Meinung nach sollten behinderte Menschen wie alle anderen Bürger ihren Wohnsitz selbst wählen können und zu allen Einrichtungen uneingeschränkten Zugang haben, wo sie mit anderen weniger stark behinderten Menschen gemeinsam wohnen und leben können. Die Gesellschaft hat behinderten Menschen gegenüber eine besondere Verantwortung und muss dieser, wo immer dies notwendig ist, auch gerecht werden.

Deshalb fordern wir:

- Ein eigenes Leistungsnetz für die Teilhabe behinderter Menschen, in dem die finanzielle Förderung dieser Maßnahmeneinkommens- und vermögensunabhängig geregelt ist.

- Per Landesgesetz soll jede Kommune verpflichtet werden, Behindertenbeiräte zu bilden, mindestens aber Beauftragte für Menschen mit Behinderungen zu ernnenen.

Franc S. Zega