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Frage von jennifer b. •

Frage an Florian Weber von jennifer b. bezüglich Familie

Herr Weber,

durch die Berichterstattung bin ich auf ihre Partei aufmerksam geworden.
Eine meiner Fragen an sie wäre:
Was will die Bayernpartei für die Verbesserung der Lage junger Familien tun?

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Antwort von
BAYERNPARTEI

Sehr geehrte Frau Bogmeier,

Die Familie ist die Keimzelle der Gesellschaft. Sie ist für die Entwicklung des Einzelnen ebenso unentbehrlich wie für die Prosperität von Staat und Gesellschaft. Familien brauchen den Schutz, aber auch das Vertrauen des Staates. In vielen Gesetzen zur Regelung der Kinderbetreuung sehen wir weniger eine Maßnahme zum Schutz der Familie als vielmehr deren beginnende Demontage. Je stärker der Staat sich der Erziehung unserer Kinder bemächtigt, desto höher ist die Gefahr der staatlichen Indoktrination von Kindern und Jugendlichen. Die Bayernpartei will das Recht der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder stärken und schützen.

Die Bayernpartei bekennt sich zum Recht der Eltern, sich selbst und ohne unnötige Einmischung des Staates um die Erziehung ihrer Kinder zu kümmern. Die derzeitige einseitige Fixierung auf staatliche Betreuungsangebote lehnen wir daher ab. Um wirkliche Freiheit bei der Wahl der Erziehung zu gewährleisten, darf sich für die Eltern finanziell kein Unterschied ergeben – egal, für welche Option sie sich entscheiden. Die Bayernpartei fordert deshalb neben einem kostendeckenden Kindergeld ein Erziehungsgrundgehalt, das – je nach Wahl der Eltern – entweder die Betreuungskosten übernimmt oder den Einkommensausfall eines Elternteils abdeckt. Dies soll durch den Wegfall der bisherigen Leistungen und Freibeträge für Kinder gegenfinanziert werden.

Kindernahrung wird teilweise wie ein Luxusgut mit 19 % Mehrwertsteuer besteuert. Wir fordern die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Kindernahrung und Kinderkleidung auf 7 %.

Das Ehegattensplitting beseitigt die Benachteiligung von Familien, in denen nur ein Elternteil arbeitet. Es ist nicht einzusehen, warum eine Familie mit zwei Halbtagsstellen gegenüber solchen mit einer Vollzeitstelle bevorzugt werden sollte. Daher ist das Ehegattensplitting
beizubehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Weber