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Florian Lichtenstern
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Frage von Anka K. •

Wie stehen Sie zur Einführung eines Sexkauf-Verbots, genannt auch Nordisches Modell?

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FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau K.,

bereits 2020 habe ich mich eingehender mit dem Nordischen Modell und den bisherigen - öffentlich zugänglichen - Erkenntnissen beschäftigt und dahingehend einen kleinen Vorstoß im Bundestagswahlprogramm der Freien Wähler erreicht, dass es Ziel sein muss, Organisierte Kriminalität und damit auch der Menschenhandel europaweit zu bekämpfen. Das ist jedoch nur ein Weg, um den Menschenhandel nachhaltig einzudämmen. Ein Weiterer und in meinen Augen wichtiger Weg ist, den Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution einerseits durch überzeugende Ausstiegsangebote für Betroffene, andererseits durch ein Verbot wirkungsvoll aufzunehmen.

Ein erster Lichtblick hätte das von der damaligen Bundesregierung eingeführte Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) sein können und sollen. Aber wie soll z.B. eine Anmeldepflicht - änlich einer Gewerbeanmeldung bei einem Behördengang - bei der Aufdeckung illegaler Prostitution helfen, die sowieso im Verborgenen stattfindet?

Laut des Datenberichts des Bundeskriminalamts wurden im Jahr 2020 allein 291 Ermittlungsverfahren wegen Sexueller Ausbeutung durchgeführt, im Jahr 2022 waren es bereits 346 Verfahren. Die Zahl der Verfahren wegen Ausbeutung Minderjähriger ging nur leicht zurück. Die Entwicklungen durch das Bundeslagebild des BKAs zeigen auf, dass sich die klassische Bordell-, Bar- und Straßenprostitution immer weiter zur Wohnungsprostitution und Haus- und Hotelbesuchen verschiebt.

Ich bin deshalb zu der Überzeugung gelangt, dass die Anwendung des nordischen Modells für unsere Gesellschaft, nicht nur in Deutschland, der richtige Weg wäre. Dieses "Modell" verbietet es den Freiern nicht nur, Angebote der Prostitution in Anspruch zu nehmen, sondern schafft für die Betroffenen Ausstiegsmöglichkeiten - sowohl für Prostituierte als auch Freier. Ohne ein solches Angebot der Ausstiegshilfe für alle Beteiligten würde die Prostitution vermutlich lediglich in die Illegalität abtauchen.

Die Einführung eines solchen Gesetzes auf Bundesebene hängt aktuell jedoch von der jeweiligen Positionierung der Ampel-Parteien ab, die Freien Wähler haben keinen Sitz im Bundestag.

Mit freundlichen Grüßen
Florian Lichtenstern