Frage an Florian Hahn von Herbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hahn,
danke für die Auskunft zu Ihren Nebeneinkünften. Ihren Hinweis ich wäre falsch informiert und Sie hätten keine 7.000 Euro Nebeneinkünfte, sondern nur 3.500 Euro durch Ihre Tätigkeit bei der CSU, habe ich zur Überprüfung an abgeordnetenwatch.de vorgelegt. Deren Recherchetool weist derzeit den Betrag von 7.000 Euro aus.
Nachstehend das Ergebnis der Überprüfung:
Sehr geehrter Herr S.,
wir haben die Daten aufgrund Ihrer Anfrage soeben noch einmal überprüft:
Grundlage unserer Berechnung sind die von den Mitgliedern des Bundestags selbst in ihrem Profil auf der Website des Bundestages veröffentlichten Angaben, hier: https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/H/hahn_florian-520046 - Abschnitt “Veröffentlichungspflichtige Angaben”.
Startdatum unserer Berechnung ist, wenn kein konkreter Beginn einer Nebentätigkeit angegeben ist, das Datum, zu dem uns die Veröffentlichung zum ersten Mal bekannt wird. Enddatum der Berechnung ist bei wiederkehrenden Einkünften das aktuelle Datum der Abfrage.
Für Herrn Florian Hahn ist unter dem Punkt “Funktionen in Unternehmen” eine Nebentätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrates bei der IABG - Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH, Ottobrunn, angezeigt.
Diese Tätigkeit sei bis Mai 2017 ausgeübt worden; für das Jahr 2018 wurde eine einmalige Einkunft mit der Vergütungsstufe 1 (Einkunft in Höhe von mindestens 1.000,- bis 3.500,- EUR) angegeben.
Unter dem Punkt “Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat” ist die Funktion als Generalsekretär der Christlich-Sozialen Union mit der monatlichen Vergütung nach Stufe 1 (monatlich 1.000,- bis 3.500,- EUR) angegeben.
Uns wurde diese Nebentätigkeit Mitte Februar 2019 bekannt.
Aus dieser Angabe resultiert unsere Berechnung von mindestens 7.000,- EUR bis zur Höhe von 24.500,- EUR für die Zeit vom 01.02.2019 bis August 2019 (7 Monate * 1.000,- EUR Minimum bzw. 7 Monate * 3.500,- EUR Maximum).
Für ein Feedback wäre ich sehr dankbar.
Sehr geehrter Herr Scheuerer,
danke für Ihre erneute Nachfrage zu meinen Nebeneinkünften. In Ihrer ursprünglichen Anfrage schrieben Sie: „Ihr monatliches Zusatzeinkommen wird jedoch mit 7.000 Euro ausgewiesen.“ Das ist nicht korrekt.
Gerne weise ich nochmals auf die Seite des Deutschen Bundestages ( https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/H/hahn_florian-520046 ) hin. Dort ist offen und transparent einsehbar, was ein Abgeordneter pro Stufe monatlich mindestens und maximal an Nebeneinkünften bezieht.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Hahn MdB