Frage an Florian Hahn von Herbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Die Höhe der Diäten und der Aufwandsentschädigungen wird mit dem Argument gerechtfertig, diese finanzielle Ausstattung ist notwendig um die Unabhängigkeit unserer Abgeordneten sicher stellen zu können. Somit müßten sich Zusatzeinkommen eigentlich von selbst verbieten. Ihr monatliches Zusatzeinkommen wird jedoch mit 7.000 Euro ausgewiesen. Wer und für welche Leistungen bezahlt dieses Zusatzeinkommen. Aufgrund der Höhe ist dies sicher auch mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden - wie rechtfertigen Sie diese Situation.
Sehr geehrter Herr S.,
danke für Ihre Anfrage. Leider scheinen Sie sich nicht genau informiert zu haben. Wie Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestages nachlesen können, beziehe ich veröffentlichungspflichtige Einkünfte der Stufe 1. Das bedeutet, dass ich monatliche Einkünfte zwischen 1 000 und 3 500 Euro neben meiner Diät als Abgeordneter habe.
Dabei handelt es sich um eine Aufwandsentschädigung für meine Tätigkeit als stv. Generalsekretär der CSU. Die Vereinbarkeit eines solchen Parteiamtes mit einem Bundestagmandat ist sowohl rechtens als auch politisch sinnvoll und gängige Praxis bei allen im Parlament vertretenen Parteien.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Hahn MdB