Frage an Florian Hahn von Franz M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Hahn,
wie ich überwiegend alternativen Medien entnommen habe, plant die Bundesregierung den sogenannten UN-Migrationspakt Ende diesen Jahres auf der Vollversammlung in Marokko zu unterzeichnen (Quelle: https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/un-migrationspakt-bedingungslose-kapitulation/). Nach Darstellung in der Quelle ist der Migrationspakt zwar nicht verbindlich, eine offizielle Unterschrift der Bundesregierung entfaltet, wie der Artikel argumentiert, gleichwohl Bindungswirkung dahingehend, dass weitere und potenziell unbegrenzt viele Zuwanderer aus der Dritten Welt aufgenommen werden, da Zuwanderung im Pakt als ausschließlich positiv und als Recht aller potenziellen Zuwanderer dargestellt wird; Abwehrrechte der Völker in den Zielländern werden nicht einmal erwähnt. Trotz der vorgeblichen Unverbindlichkeit ist schwer vorstellbar, dass man eine solche internationale Vereinbarung unterzeichnet und ihren Inhalt dann als unverbindlich ignoriert. Gemäß dem angeführten Artikel haben sich deshalb mittlerweile die USA, Ungarn, Dänemark und Australien von dem Pakt distanziert. Ich frage Sie:
• Sind Sie als Abgeordneter des Bundestags tatsächlich einverstanden, dass die Bundesregierung einen Pakt dieser Tragweite - also einen internationalen Vertrag, der auf eine weitere Aufgabe der nationalen Souveränität hinausläuft - vorherige Billigung durch den Bundestag unterzeichnet?
• Zum zweiten möchte ich Sie als CSU-Bundestagsabgeordneten fragen, was den mittlerweile aus dem von Herrn Bundesinnenminister Seehofer angekündigten Masterplan Asyl und den ganzen angekündigten Maßnahmen geworden ist und wie sie dazu stehen? Laut folgender Quelle: http://www.migazin.de/2018/10/19/zwischenbilanz-seehofers-masterplan-in-der-fluechtlingspolitik-unvollendet/ ist vom Masterplan nichts mehr zu hören und viele angekündigte Maßnahmen wurden einfach nicht mal probiert, umzusetzen.
Sehr geehrter Herr M.,
ich danke für Ihre Ausführungen zum Migrationspakt ("Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration"). Hierzu hat mich eine Vielzahl an Zuschriften erreicht. Jede einzelne habe ich aufmerksam und mit Interesse gelesen, erlaube mir aber, allen Adressaten einheitlich darzulegen, warum ich für den Entschließungsantrag - denn nur darüber hat der Deutsche Bundestag entschieden (!) - gestimmt habe.
Vorweg weise ich darauf hin, dass uns Parlamentarier das Thema seit Wochen intensiv beschäftigt hat. Von Beginn an stand ich im engen Austausch mit den Fachpolitikern meiner Fraktion, die den Migrationspakt immer offen, aber auch kritisch in den zuständigen Gremien diskutiert haben. Diese Breite und Transparenz hätte ich mir von Anfang an gleichfalls von dem federführenden SPD-Bundesministerium - dem Auswärtigen Amt - gewünscht. Selbstkritisch muss man sagen, dass nicht zuletzt dadurch eine öffentliche Debatte falsch geleitet werden konnte, an deren Sperrspitze sich allen voran die AfD gestellt hat. Das bedauere ich sehr.
Deshalb hat der Deutsche Bundestag am vergangenen Donnerstag auf Initiative der CSU mit einem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen klargestellt, wie der Migrationspakt zu werten ist: Nämlich, dass er der Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung dient und keine rechtsändernde oder rechtssetzende Wirkung in Deutschland entfaltet!
Damit haben wir ein deutliches Zeichen gesetzt: Länderübergreifende Ansätze bei gleichzeitigem Erhalt der eigenen Souveränität gehen doch zusammen. Wir haben auf nationaler Ebene viel getan, aber Migration ist und bleibt ein globales Phänomen, das man nur global und nicht national lösen kann. Dieser Pakt schafft erstmals einen unverbindlichen (!) Rahmen, der eine internationale Zusammenarbeit in der Migrationspolitik dokumentiert. Die Aufregung über einen unverbindlichen Pakt ist daher nicht nachvollziehbar.
Wir wollen ganz klar auch bei uns die Trennung von legaler und illegaler Migration. Wir wollen, dass andere Staaten ihren Bürgern Pässe ausstellen und sie zurücknehmen. Wir wollen das Schleusertum bekämpfen sowie die Fluchtursachen beheben. Wir wollen, dass andere Länder besser sind bei der Arbeitsmigration und auch mehr Verantwortung für die Migration übernehmen. All das adressiert der Migrationspakt. Durch diesen Pakt wird die nationale Souveränität nicht angetastet, aber es ist eine politische Absichtserklärung, weil wir uns gemeinsam auf den Weg machen wollen, die Probleme, die Migration weltweit zu lösen.
Zusammenfassend die fünf zentralen Punkte:
. Deutschland trägt deutlich mehr Verantwortung als andere Länder. Das wollen wir ändern.
. Die Integrationsfähigkeit unseres Landes hat eine Grenze. Diese Grenze bilden wir mit unserer Migrationspolitik ab.
. Über die Migrationspolitik entscheidet der Deutsche Bundestag. Unsere nationale Souveränität steht nicht zur Disposition. Der Migrationspakt begründet keine einklagbaren Rechte und Pflichten und entfaltet keinerlei rechtsändernde oder rechtssetzende Wirkung.
. Wir unterscheiden klar zwischen Erwerbsmigration und Asyl, zwischen legaler und illegaler Migration.
. Wir fordern von der internationalen Staatengemeinschaft mehr Engagement, um den Migrationsdruck zu senken, den Schutz der Grenzen voranzutreiben, illegale Migration und Fluchtursachen zu bekämpfen und die Rücknahme von Migranten deutlich zu verbessern.
Den vollständigen Antrag zum Migrationspakt können Sie hier nachlesen:
Ich kann Sie nur ermuntern, lesen Sie unsere 13 Forderungen einzeln durch und fragen sich nach jedem Punkt selbst, ob Sie hier zustimmen können oder nicht. Die AfD dagegen lügt den Menschen in Deutschland eiskalt ins Gesicht und hat sich so in ihre Hetzkampagne verstrickt, dass ihre Mitglieder selbst in namentlicher Abstimmung gegen die Begrenzung der Zuwanderung gestimmt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Florian Hahn MdB