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Florian Hahn
CSU
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Frage von Marcel K. •

Frage an Florian Hahn von Marcel K. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Hahn,
welchen Standpunkt beziehen Sie zu dem von der Bundesregierung verabredeten Konzept zur Netzneutralität? Würden Sie eiemn solchen Konzept in dieser oder ähnlicher Form zustimmen?
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Krings,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4. Dezember 2014 bei abgeordnetenwatch.de bezüglich des Konzeptes zur Netzneutralität.

Unter dem Stichwort Netzneutralität wird seit einigen Jahren darüber diskutiert, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Netzbetreiber bei der Übertragung von Daten in ihren Netzen Unterschiede machen dürfen. Netzneutralität bedeutet die ungehinderte, diskriminierungsfreie Übermittlung aller Datenpakete - unabhängig davon, woher die Daten stammen, wer sie empfangen soll und welche Inhalte sie haben.

Eine differenzierte Datenübertragung kann allerdings auch helfen, die Erbringung qualitätssensitiver Dienste sicherzustellen, etwa bei vorübergehender Überlastung von Teilen des Netzes. Vor allem für den Empfang von audiovisuellen Inhalten in Echtzeit bedarf es einer besonderen Übertragungsqualität (Quality of Service), damit die Übertragung in einer angemessenen Bild- und Tongüte erfolgen kann. Diese Dienste können Informations- und Unterhaltungsprogramme von Fernsehsendern umfassen, aber auch Schulunterricht oder Vorlesungen auf Abruf in Intelligenten Bildungsnetzen. Für telemedizinische Anwendungen in Intelligenten Gesundheitsnetzen bedarf es zum Teil garantierter Übertragungsraten.

Die Netzneutralitätsdebatte berührt verschiedene Fragestellungen, die oft miteinander zusammenhängen. In technischer Hinsicht stellt sich die Frage, welche Maßnahmen der Datenverkehrssteuerung in den Netzen möglich und rechtlich zulässig sind, um ansteigende Datenmengen in Telekommunikationsnetzen bewältigen zu können. In ökonomischer Hinsicht bestehen Zusammenhänge zum Preissetzungsverhalten und zu Investitions- und Innovationsprozessen der Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette von Inhaltsproduzenten über Gerätehersteller und Netzbetreiber bis hin zum Endnutzer. Zudem besteht eine gesellschaftspolitische Dimension, denn das Internet ist Raum für die freie Entfaltung der Bürger. Freiheit und Offenheit des Netzes sind daher wesentliche Maßstäbe für politische Abwägungen.

Mit dem nun gefundenen Kompromiss beantwortet die Bundesregierung alle diese Fragen und setzt gleichzeitig ein Zeichen für den weiteren Breitbandausbau in der Fläche: Mit der grundsätzlichen Zulassung sog. Spezialdienste werden die besonderen Anforderungen an zeitkritische Dienste mit hoher Übertragungsqualität erfüllt. Die Netzwerkkapazitäten für Spezialdienste sollen dabei ausreichen, um sie parallel zu Internetzugangsdiensten bereit zu stellen. Spezialdienste sollen nicht als Substitut des Internetzugangsdienstes angeboten werden und dürfen das Best-Effort-Internet und dessen Entwicklung infolge des technischen Fortschritts nicht beeinträchtigen. Mit anderen Worten: Der Netzbetreiber muss vor dem Angebot eines Spezialdienstes seine Netzwerkkapazitäten dort ausbauen, wo das Angebot erfolgen soll, so dass ein störungsfreies Nebeneinander zwischen Spezialdiensten und Internetzugangsdiensten möglich ist. Das Angebot von Spezialdiensten darf also nicht zu einer ungerechtfertigten Verschlechterung, Behinderung, Blockierung, Verlangsamung oder Diskriminierung gegenüber bestimmten Inhalten oder gegenüber anderen Anwendungen oder Diensten führen. Daher unterstütze ich die von der Bundesregierung gefundene Lösung. Sie wird den Anforderungen an eine moderne Internetwelt mehr als gerecht und fördert den so dringend notwendigen technischen Fortschritt bei den digitalen Übertragungsmedien.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Florian Hahn

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