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Florian Hahn
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Frage von Karim N. •

Frage an Florian Hahn von Karim N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hahn,

Als Student der Politikwissenschaft habe ich mich mit einigen Abgeordneten und deren Beziehungen beschäftigt. Dann habe ich gesehen, dass Sie im Aufsichtsrat der IABG in Ottobrunn sind.

Natürlich tragen Sie eine gewisse Verantwortung für die Ihren Wahlkreis, der sich auch in den Beziehungen zu ansässigen Unternehmen niederschlägt.

Aber gerade im Bezug auf ihre Tätigkeit im Verteidigungsausschuss, frage ich mich inwieweit sich diese mit Ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat der IABG verträgt?

Da die IABG unter anderem auch an die Bundeswehr liefert und auch entsprechend die Bundeswehr ein relevanter Kunde bzw. Auftraggeber sein wird, ist ja gerade ein solches Geflecht kritisch zu betrachten.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Nefissi,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. November dieses Jahres bezüglich meiner Tätigkeit im Aufsichtsrat der IABG mbH.

Die Zulässigkeit von Nebentätigkeiten von Abgeordneten ist im Abgeordnetengesetz klar geregelt. So legt das Abgeordnetengesetz beispielsweise fest, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestags steht und Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig sind. Das Abgeordnetengesetz verpflichtet zur öffentlichen Anzeige von Tätigkeiten und Einkünften neben dem Mandat, die auf mögliche Interessenverknüpfungen hinweisen können.

Dieser Veröffentlichungspflicht komme ich ebenso wie meinen parlamentarischen Pflichten im Deutschen Bundestag nach. Da ich darüber hinaus die Aufgaben im Aufsichtsrat klar von denen im Deutschen Bundestag trenne, sehe ich auch keinerlei Interessenkonflikt, der sich durch meine Tätigkeit bei der IABG mbH ergeben könnte. Vielmehr bin ich der Auffassung, dass es jedem Parlamentarier erlaubt sein sollte, eine Nebentätigkeit auszuüben, um sich seine beruflichen Qualifikationen zu erhalten. Die Verankerung eines Abgeordneten in seinem Beruf stärkt nämlich seine Unabhängigkeit – auch gegenüber der eigenen Fraktion oder Partei. Zudem übernehmen Abgeordnete mit ihrem Mandat nur einen zeitlich begrenzten Auftrag des Wählers und müssen nach dem Ausscheiden aus dem Parlament auch wieder in ihren Beruf zurückkehren können.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Florian Hahn

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