Frage an Florian Hahn von Hasko H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hahn
mit großer Sorge habe ich die Nachrichten über die Polizeiaktionen zur Unterbindung bzw. Bekämpfung von Demonstrationen gelesen -- nein, nicht in Ankara oder Kairo, sondern in Frankfurt am Main.
Nun ist Hessen ja nicht gerade Ihr Wahlkreis und die dort regierende CDU auch nur die "Schwesterpartei". Ich gehe aber davon aus, dass die CSU und auch Sie persönlich uneingeschränkt und in vollem Umfang zu dem in Deutschland verfassungsrechtlich garantierten Grundrecht der Versammlungsfreiheit stehen.
Dazu gehört insbesondere auch der Schutz der Bürger, die an solchen Demonstrationen teilnehmen, vor der Exekutive -- in diesem Fall der Polizei! Fadenscheinige Begründungen der auführenden Organe wird es immer geben, wenn solche Fehler gemacht werden. Sie dürfen von den Volksvertretern keinesfalls widerspruchslos akzeptiert und übernommen werden. Vielmehr sind der Schwere des Vorfalls ensprechende Konsequenzen zu ziehen.
Findet das nicht mehr statt, sind wir auf direktem Weg in einen autoritären Obrigkeitsstaat.
Deshalb meine Frage: Wird sich die CSU-Franktion im Bundestag und werden Sie persönlich damit befassen, inwieweit in Frankfurt durch die Polizei das über den Landesgesetzen stehende Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt wurde und welche Konsequenzen daraus für die Verantwortlichen zu ziehen sind?
Mit freundliche Grüßen,
Sehr geehrter Herr Heinecke,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 3. Juni 2013, in der Sie mich zu den Geschehnissen in Frankfurt während der Blockupy-Demonstrationen ansprechen.
Ich bedauere es zutiefst, wenn während Demonstrationen Menschen zu Schaden kommen. Dies sollte in solch einem Staat wie der Bundesrepublik Deutschland nicht vorkommen. Leider passiert es immer wieder, dass friedliche Demonstrationen von einigen genutzt werden, um die Ordnungskräfte vor Ort anzugreifen. Dies kann und darf nicht toleriert werden.
Jeder hat das Recht, seine Meinung zu äußern und an Demonstrationen teilzunehmen. Gewalt oder Angriffe auf Politzisten werden hingegen geahndet und strafrechtlich verfolgt. Im äußersten Fall muss man auch Versammlungen oder Demonstrationen auflösen. Die Einschränkung der Grundrechte darf immer nur die letzte Alternative sein.
Ob dies auf die Demonstration in Frankfurt voll zutrifft, muss eingehend überprüft werden. Ich vertraue dabei auf die Schutzfunktionen unseres Grundgesetzes, die jedem Bürger zustehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Florian Hahn
Mitglied des Deutschen Bundestages