Frage an Florian Hahn von Elisabeth S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Florian Hahn
könnten Sie als Geberland wirklich etwas dagegen unternehmen, dass Nehmerländer wie Berlin, ihre Missachtung von Treuhandgeld ausbügeln können mit Bundessolidaritätszuschuss und EU-Mitteln?
Wurden in Ihren Land auch Soziale Förderprojekte unter den Hammer gebracht und als Renditobjekte, so wie in Berlin unter den den Nr.: ID 2 SMH23R und ID2UF7L35 bei immowelt angeboten?
Was halten Sie davon, dass die Staatsanwaltschaft und Justiz nichts dagegen hält?
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Schwabe
Sehr geehrte Frau Schwabe,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. Januar 2013 zum Thema „Länderfinanzausgleich“.
In Bezug auf Ihre Frage verhält es sich grundsätzlich so, dass Geberländer wie beispielsweise Bayern keinerlei Einfluss darauf nehmen können, was Nehmerländer mit den besagten Geldern tun. Ich denke jedoch, dass die Regelungen zum Länderfinanzausgleich generell überarbeitet und geändert werden müssen.
Sachstand ist, dass in der Verfassung derzeit ein angemessener Ausgleich der Finanzkraft verpflichtend vorgesehen ist. Die gegenwärtige Regelung läuft aus. Da Bayern als einziges Land fast 50 Prozent des Länderfinanzausgleichs zahlt, beabsichtigt die Bayerischen Staatsregierung eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Florian Hahn
Mitglied des Deutschen Bundestages