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Florian Hahn
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Frage von Daniel F. •

Frage an Florian Hahn von Daniel F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hahn,

Wie andere hier auch würde mich Ihre Stellungnahme zur vorgesehenen Änderung d. Geschäftsordnung des Bundestages am 26. April brennend interessieren - insbesondere in Bezug auf §38 GG.

Auch wenn der Fraktionszwang eine gewisse Berechtigung hat, darf er sich über das Grundgesetz stellen?

In diesem Zusammenhang möchte ich auch den Versuch der Einschränkung des §93 GG (Klagerecht vor dem BVG) erwähnen, die Ende März gottseidank schon ansatzweise scheiterte. Wie hätten Sie hier gestimmt?

Ich bin wirklich kein Anhänger von Konspirationstheorien, aber diese scheibar einvernehmlichen Versuche der Volksparteien, demokratische Grundrechte auszuhebeln, machen mir Angst, da ich absolut nicht unter einem System wie in der DDR leben möchte.

MfG
Daniel Fischer
Ps: Höhenkirchen ist mein Wahlkreis, da ich ggw. im Ausland lebe.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Fischer,

viele Dank für Ihre Mail vom 16. April.

Ich begrüße es sehr, dass sich alle beteiligten Parteien gegen den von Ihnen angesprochenen ersten Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung ausgesprochen haben. Ähnlich wie Sie bin ich der Auffassung, dass alle Meinungen in einem Parlament Platz finden müssen. Das funktioniert m.E. bei uns auch sehr gut. Daher bin ich mir sicher, dass sich bei etwaigen Änderungen, immer der parlamentarische Sachverstand durchsetzen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Hahn

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