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Florian Hahn
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Frage von Benjamin W. •

Frage an Florian Hahn von Benjamin W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hahn,

In den letzten Tagen wird ja viel über die Beobachtung und fragliche Überwachung von Abgeordneten der Linkspartei durch den Verfassungsschutz berichtet. Mich würde interessieren wie Sie, der Sie ja selbst ein Abgeordneter dieses Gremiums sind, diese Praxis aus moralischer Hinsicht, gerade auch im Hinblick auf ihr Verständnis von Demokratie beurteilen?

Freundliche Grüße
Ben Wermuth

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Sehr geehrter Herr Wermuth,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne lege ich Ihnen meine Sichtweise zur Beobachtung von Politikern durch den Verfassungsschutz dar.

Bei einer Beobachtung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz muss selbstverständlich immer ein strenger Maßstab angelegt werden. Dieser strenge Maßstab ist notwendig, um die Unabhängigkeit der Abgeordneten, als demokratisch legitimierte Vertreter des Volkes, und damit auch unsere Demokratie zu schützen.

Deswegen haben sich mit dieser Frage auch deutsche Gerichte beschäftigt. Richterlich wurde diese Frage am Fall von Herrn Bodo Ramelow (Die Linke) 2010 durch das Bundesverwaltungsgericht geklärt. Es stellt in seinem Urteil fest, dass die Beobachtung sowohl verhältnismäßig als auch rechtmäßig ist, da die Partei Die Linke „verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt“. Dies rechtfertige eine Beobachtung von herausgehobenen Mitgliedern.

Aus rechtlicher Sicht ist also gegen eine Beobachtung von Abgeordneten nichts einzuwenden.

Da Sie nach der moralischen Seite fragen, möchte ich auch gerne darauf eingehen. Ich bin überzeugter Anhänger der Demokratie als Staatsform und den Werten unseres Grundgesetzes. Diese Werte dürfen wir nicht als Selbstverständlichkeit hinnehmen, sondern es gilt, im Sinne einer wehrhaften Demokratie, diese Werte auch vor Extremismus zu schützen. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Extremismus im linken oder rechten Spektrum angesiedelt ist.

Viele Abgeordnete der Linken fordern eine radikale Veränderung der Eigentumsverhältnisse hin zu einer sozialistischen Gesellschaft im Sinne der Sozialistischen Einheitspartei (SED). Es gibt Abgeordnete dieser Partei, die einen engen Kontakt zu Organisationen pflegen, die den Staat grundlegend verändern wollen und dabei nicht auf demokratische Mittel, sondern auf den Straßenkampf setzen. Da dies nicht mit den Werten unseres Grundgesetzes vereinbar ist, ist eine Beobachtung einzelner Abgeordneter durch den Verfassungsschutz im Sinne der Bürger unseres Landes und unserer Demokratie notwendig.

Zusätzlich muss bei der Fragstellung erwähnt werden, dass es bei der Beobachtung von Abgeordneten keine nachrichtendienstlichen Mittel verwendet werden. Es werden lediglich die öffentlich gemachten Aussagen der Abgeordneten auf verfassungsfeindliche Inhalte analysiert. Daher bestehen aus meiner Sicht auch keine moralischen Bedenken gegen eine Beobachtung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages durch den Verfassungsschutz.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Florian Hahn

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