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Florian Hahn
CSU
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Frage von Hans G. •

Frage an Florian Hahn von Hans G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Hahn,

das Mitte September unterzeichnete deutsch-schweizer Abkommen zur Abgeltungssteuer würde die begangene Steuerflucht durch eine Einmalzahlung nachträglich legalisieren, obwohl die Steuerflucht ein Straftatbestand ist. Der Bundesrepublik entgehen dadurch etliche Mio. € Steuereinnahmen.

Demnächst wird dieses Abkommen dem Deutschen Bundestag zur Abstimmung vorgelegt.

Wie werden Sie abstimmen und mit welcher Begründung?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Grimme,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Das Steuerabkommen mit der Schweiz wird es dem deutschen Fiskus künftig ermöglichen, leichter auf deutsches Kapitalvermögen in der Schweiz zuzugreifen. Vorgesehen ist, dass Kapitalerträge und -gewinne deutscher Bankkunden in der Schweiz einer Abgeltungssteuer unterliegen, deren Erlös die Schweiz an die deutschen Behörden weiterreicht. Die Zeiten für Schwarzgeldkonten in der Schweiz sind damit in meinen Augen vorbei. Das Abkommen führt zu mehr Steuergerechtigkeit und stärkt die Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen.

Um zu verhindern, dass neues unversteuertes Geld in der Schweiz angelegt wird, sieht das Abkommen vor, dass die deutschen Behörden im Sinne eines Sicherungsmechanismus Auskunftsgesuche stellen können, die den Namen des Kunden enthalten müssen.

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Das Abkommen wird jedoch zu mehr Steuergerechtigkeit führen und die Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen stärken.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Florian Hahn
Mitglied des Deutschen Bundestages

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