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Filiz Polat
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Bettina B. •

Warum gilt ein Tier immer noch als Sache? Wo ist die Empathie mit den Lebewesen? Warum erlaubt man eine Tierhaltung die nicht dem Wohl des Tieres entspricht? Zählt wirklich immer nur der Profit?

Das Tierschutzgesetz ist ein Tiernutzgesetz!

Bitte fangen Sie an, etwas zu ändern, z. Bsp:

Verbot von Langstrecken-Tiertransporte in Länder außerhalb der EU

Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen

Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln

Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“

Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!

Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich

Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch

Mahatma Gandhi sagte eins:

"Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie ihre Tiere behandelt!!!!!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau B.

Vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihren Einsatz für den Tierschutz. Tiere genießen im deutschen Recht bereits einen besonderen Status. Sie sind keine Sachen (vergleich § 90a BGB), sondern Mitgeschöpfe, die unter dem Schutz des Tierschutzgesetzes stehen. Es gilt: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Zudem ist der Tierschutz seit 2002 im Grundgesetz verankert, was seinen hohen Stellenwert unterstreicht. 

Ich möchte betonen, dass der Schutz der Tiere für meine Partei ein wichtiges Anliegen ist, das bereits hohe Priorität genießt. Wir setzen uns ein für eine effektive Anwendung und gegebenenfalls gezielte Anpassung der bestehenden Regelungen. Es gibt nach wie vor Lücken zwischen diesem Ziel und der Realität, die wir entschlossen schließen wollen. Mit der anstehenden Novellierung des Tierschutzgesetzes gehen wir das bislang umfassendste tierschutzpolitische Vorhaben der letzten Jahrzehnte an.

Es sind zahlreiche Verbesserungen geplant, die sowohl Haustiere, Zirkustiere als auch landwirtschaftlich genutzte Tiere betreffen. Wir möchten unter anderem die Zucht und den Handel mit Tieren, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, verbieten und die Videoüberwachung in Schlachthöfen einführen, um Verstöße besser zu erkennen und zu bestrafen. Zudem werden wir die Haltung bestimmter Wildtierarten in Zirkussen untersagen und den Straf- und Bußgeldrahmen bei Tierschutzverstößen deutlich erhöhen.

Mit diesen Maßnahmen stellen wir sicher, dass der Schutz von Tieren rechtlich und institutionell weiter gestärkt wird, und arbeiten weiterhin daran, Missstände zu beseitigen. 

Mit freundlichen Grüßen

Filiz Polat

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