Frage an Felix Haltt von Ingrid H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Felix Haltt,
Die Chancen für ältere Arbeitnehmer auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt gehen gegen Null. Als Chance bietet sich die Selbständigkeit an. So wird es propagiert. Wagt man diesen Schritt, stellt man bald fest, dass die staatlichen Unterstützungen nicht greifen. Überbrückungsgeld wird zwar für sechs Monate genehmigt, jedoch laufen die Zahlungen so schleppend, dass schon der erste Monat der Selbständigkeit zu einer Überlebenszitterpartie wird. So startet man in vielen Fällen mit einenem Minus auf dem Konto. Notwendige Investititionen, z.B. für die Kundenakquise, können so nicht getätigt werden. Die monatliche nachträgliche Zahlungsweise ist alles andere als förderlich. Da begleitene Maßnahmen und Förderungen, wie Investititionszuschüsse, Zuschüsse für Unternehmensberatung und Ahnliches ersatzlos gestrichen wurden, bleibt auch in diesem Bereich die Gründerin auf sich und das "Goodwill" ihrer Bank angewiesen. Hilfreich wäre es für viele, das genehmigte Überbrückungsgeld mit Beginn der Selbständigkeit in einem Betrag zu zahlen. Die Neugründerin könnte so die notwendigen Entscheidungen für die Verwendung des Betrages selbst tätigen. Weiterer Vorteil eine Entlastung für die Mitarbeiter der Arbeitsagentur eventuell sogar eine Kostenersparniss. Welche Möglichkeiten zur Verbesserung der beschriebenen Situation ziehen sie in Betracht? Welche Regelungen sind geplant, damit sich die Situation für Gründer nachhaltig verbessert? Wir brauchen keine Hochgklanzbröschüren, sondern konkrete Unterstützung.
Sehr geehrte Frau Habetz,
die FDP fordert in Ihrem Wahlprogramm, durch geeignete Maßnahmen die Bereitschaft und Fähigkeit zur Existenzgründung zu verbessern. Schon in den Schulen ist eine bessere Vermittlung wirtschaftlichen und insbesondere unternehmerischen Handelns notwendig. Die Programme zur finanziellen Förderung von Existenzgründungen müssen entbürokratisiert und wie von Ihnen gefordert zusammengefasst werden. Zudem ist Existenzgründern auch zeitlich befristet eine Befreiung von vorübergehend verzichtbaren Vorschriften des Gewerbe-, Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial-, Bau-, und Insolvenzrechts zu gewähren. Auch der Wegfall des Teilzeitanspruchs, die erweiterte Möglichkeit des Abschlusses befristeter Arbeitsverträge auch ohne sachlichen Grund oder die Freistellung von der Arbeitsstättenverordnung könnte Existenzgründer helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Haltt