Was tun Sie dafür, damit endliche ein echtes Tierschutzgesetz ohne mehr Ausnahmen als Regeln verabschiedet wird?
Sehr geehrter Herr Döring,
was tun Sie für den Schutz der Lebewesen, die von Menschen nur zum ausbeuten gehalten werden, ohne jegliches Recht auf anständige Behandlung? Was tun Sie dafür, damit diese elenden Lebendtiertransporte endlich aufhören und verboten werden? Setzen Sie sich dafür ein, dass Tiere nicht im Internet angeboten und verkauft werden dürfen?
Lieber Herr Döring, schon wieder wird ein Gesetz verabschiedet, dass Menschen alle möglichen Quälereien erlaubt, nur um fühlende Wesen einem abartigem System anzupassen. Setzen Sie sich für den echten Tierschutz ein, der z.B. es untersagt, dass kleinen Ferkeln die Eckzähne abgeschliffen werden, Fische geschlachtet werden, Schaf- und Ziegenbabies kastriert werden düfen-ohne Betäubung? Es gibt so viele Ausnahmen für alle möflichen Profiteure und Tierquäler. Wie stehen Sie dazu?
Herzliche Grüße
Alexandra W.
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse am Tierschutz.
Das Tierschutz besagt, dass aus der „Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen ist“. Dieser Verantwortung kommen wir mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes in vielen Bereichen nach. Zu den wichtigsten Verbesserungen zählen:
- Die Reduzierung der Durchführung nicht-kurativer Eingriffe. Für Tiere in der Landwirtschaft bedeuten die vorgesehenen Änderungen insbesondere, dass bestimmte Eingriffe, die Schmerzen, Leiden oder Schäden nach sich ziehen, gar nicht mehr (Schwänzekürzen bei Lämmern), nur noch mit entsprechender Betäubung (Ausbrennen der Hornanlagen bei Kälbern) oder nur in Einzelfällen sowie unter bestimmten Voraussetzungen (Schwänzekupieren bei Schweinen) vorgenommen werden dürfen.
- Die Einführung einer Videoüberwachung in Schlachthöfen. Das hilft den Behörden, systemische Mängel im Schlachtprozess aufzudecken
- Die Verpflichtung zur Identitätsmitteilung im Online-Handel mit Heimtieren. Damit werden wir aktiv gegen den illegalen Handel mit Tieren auf Onlineplattformen vorgehen.
- Die Erhöhung des Straf- und Bußgeldrahmens. Daher werden die Vorgaben für die Ahndung von schwerwiegenden Verstößen gegen das Tierschutzrecht angehoben und bestehende Lücken geschlossen: Für das Töten eines Tieres ohne „vernünftigen Grund“ steigt der Strafrahmen in bestimmten Fällen – etwa beim Handeln aus Gewinnsucht - von derzeit bis zu drei auf fünf Jahre Freiheitsstrafe. Auch der Versuch der Misshandlung oder Tötung eines Tieres steht künftig unter Strafe: Der Bußgeldrahmen verdoppelt sich – von derzeit bis zu 25.000 Euro auf bis zu 50.000 Euro.
- Das grundsätzliche Verbot, Tiere angebunden zu halten.
- Das Verbot des Haltens und Zurschaustellens von Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Affen, Großbären, Großkatzen sowie Robben an wechselnden Orten. Denn das Risiko ist hoch, dass diese Tiere dabei erhebliche Schmerzen, Leiden und/oder Schäden erleiden.
- Die gesetzliche Verankerung eines oder einer hauptamtlichen Bundestierschutzbeauftragten zur institutionellen und strukturellen Stärkung des Tierschutzes in Deutschland.
- Das Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen. So wird die Nachfrage nach Tieren aus Qualzuchten gesenkt.
Trotz der vielen Verbesserungen im Tierschutz kann ich Ihre Kritik gut nachvollziehen. Auch die SPD-Bundestagsfraktion hatte aus dem grüngeführten BMEL einen ambitionierteren Gesetzentwurf erwartet. Am Ende hat aber auch die FDP innerhalb der Abstimmung der Bundesregierung bestimmte Punkte verwässert. Wenn der Gesetzentwurf im September in die parlamentarische Beratung geht, werden die Verhandlerinnen und Verhandler der SPD-Bundestagsfraktion deshalb die Punkte ansprechen und sich dafür einsetzen, möglichst viel davon gegenüber unseren Koalitionspartnern durchzusetzen. Dafür ist es sehr hilfreich, viele Menschen wie Sie hinter uns zu wissen.
Mit freundlichen Grüßen
Felix Döring, MdB