Felix Becker
FDP
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Frage von Johann M. G. •

Frage an Felix Becker von Johann M. G. bezüglich Gesundheit

Seit über 5 Jahre bin ich mit der BVA, LVA und der LKH im Rechtsstreit wegen der Kürzung der Einzahlung in die Rentenkasse. Ich habe einen mehrfach schwerstbehinderten Jungen, der überwiegend von meiner Frau gepflegt wird. 1998 stellte der medizinische Dienst fest, dass mein Sohn mit 2 Personen gepflegt werden muss. So pflegte meine Frau unseren Sohn rund um die Uhr, ich teilte mit meiner Tochter die Pflege.
Fazit, Die Versicherung, damals die LKH (Landeskrankenhilfe) zog meiner Frau 50% der Einzahlung in die Rentenverscherung ab, meine Tochter bekam 25% und ich nichts, da ich ja auch arbeitete.
Als ich dann den Widerspruch einlegte, mit der Begründung, dass wir uns die Pflege nicht alle 3 teilten, sondern nur ich und meine Tochter und das Beispiel angab:
Sie sind Arbeitgeber und haben 3 Beschäftigte. Eine Person ganztags und 2 halbtags. Nun ziehen sie dem Ganztagsbeschäftigten 50% ab, geben davon dem einen halbtags Beschäftigten 25% und der dritte bekommt nichts, da er noch wo anders arbeitet. Alle Widersprüche halfen nichts. Es ging vor das Sozialgericht in Aachen. Der Richter gab mir menschlich Recht, meinte aber, das Gesetz muss geändert werden. Denn im Gesetz steht, teilen sich mehrere Personen die Pflege, so ist die Renteneinzahlung entsprechend zu kürzen. Es ging also in die nächste Instanz nach Essen.
Hier stellte dann der Richter fest, dass sich inzwischen was getan hat. Denn auf einmal waren nicht mehr die Pflegekassen für die Feststellung der Einzahlung in die Rente zuständig, sondern die LVA oder BfA. Er signalisierte den Vertretern dieser beiden Institutionen, mir doch Recht zu geben und hob alle bis dahin ergangenen Urteile auf.
Es ging also wieder von vorne los.
Zurzeit hat meine Tochter sowie meine Frau wieder Klage beim Sozialgericht beantragt. Das Verfahren läuft. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn sie dieses Thema in Ihre Sendung aufnehmen würden und wie Ihre Partei dies in Zukunft regeln würde.

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Graf,

menschlich kann ich mich Ihrem Ansinnen anschließen. Rechtlich gibt es offenbar die von Ihnen geschilderten Probleme.
Mir zeigt Ihre Schilderung, dass rechtliche Regelungen und bürokratische Hürden sowohl die Gerichte als auch die Behörden hier binden. Da scheint eine politische Lösung erforderlich zu sein.
Die FDP will die Unzahl verschiedenster Behörden und Stellen, die für solchen Fragen zuständig sind konzentrieren. Wir wollen ein Bürgergeld. Ich hoffe mit Ihnen, dass die neue Bundesregierung Reformen auf den Weg bringt, die solche Probleme erst gar nicht entstehen lassen.
Wer einen Familienangehörigen pflegt, darf rentenmäßig nicht dafür benachteiligt werden. Schließlich würde eine Heimpflege ungleich teurer für die Gesellschaft werden und zudem -was noch wichtiger ist- Bindungen zerstören.

Mit freundlichen Grüßen
Felix Becker