Wie stehen Sie zur Abschaffung der meisten Coronaregeln? Finden Sie es angebracht oder gefährlich?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Corona-Pandemie macht seit März 2020 Einschränkungen im Alltag jedes Einzelnen notwendig. Wie die Einschränkungen aussehen, richtet sich insbesondere nach der Infektionslage und der Situation in den Krankenhäusern des Landes. In Nordrhein-Westfalen ist die Corona-Schutzverordnung an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst worden. Diese gilt zunächst bis zum 30. April 2022. Damit werden die Schutzmaßnahmen erheblich reduziert. Sowohl die bisherigen 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Bestehen bleiben Masken- und Testpflichten in besonders sensiblen Bereichen wie etwa Arztpraxen oder Krankenhäusern. Die Infektionszahlen sind weiterhin hoch und es gibt viele krankheitsbedingte Personalausfälle und leider erkranken auch weiterhin Menschen schwer. In den Krankenhäusern arbeiten viele Pflegekräfte seit Monaten am Limit. Dennoch können wir zentrale Schutzmaßnahmen nicht aufrechterhalten, weil hierzu die sichere rechtliche Grundlage des Bundes fehlt und die notwendige gebietsscharfe Feststellung einer Überlastung der Krankenhauskapazitäten nicht rechtssicher getroffen werden kann. Wie die Entscheidung des Bundes einzuordnen ist, werden die nächsten Wochen zeigen. Meiner Meinung nach sollten wir zum eigenen Schutz und vor allem auch zum Schutz besonders gefährdeter Mitmenschen die Maske in vollen Innenräumen zumindest so lange weiterhin tragen, bis die Infektionszahlen wirklich deutlich zurückgegangen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Schrumpf