Frage an Fabian Horn von Maik S. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht
Guten Tag Herr Horn,
wie werden Sie mit straffällig gewordenen Asylanten (Migranten, Flüchtlinge) umgehen?
MfG
Maik Straatmann
Sehr geehrter Herr Straatmann,Vielen Dank für Ihre Frage.
Zu einem modernen und geordnetem Einwanderungsrecht gehört immer auch die konsequente Durchsetzung der Ausreisepflicht, auch durch Abschiebung.
Zunächst möchte ich zwischen Asylsuchenden und Kriegsflüchtlingen unterscheiden. Asylbewerber sind Menschen die in ihrer Heimat persönlich verfolgt werden. Das individuelle Asylrecht bleibt für meine Partei und für mich unantastbar.
Für Kriegsflüchtlinge soll ein eigener unbürokratischer humanitärer Schutzstatus geschaffen werden. In der Regel sollen Kriegsflüchtlinge nach der Beendigung des Krieges in ihr Heimatland zurückkehren. Ausnahmen sollen für jene Kriegsflüchtlinge, die in Deutschland einer Arbeit oder einer Ausbildung nachgehen, gelten.
Nun zu Ihrer Frage, wo es auch wieder drauf ankommt:1. Handelt es sich bei der Straftat zum Beispiel um einfache Vergehen in Bezug auf Melderegelungen und ähnliches, sehe ich keine grundsätzlichen Hindernisse bei der Bleibeperspektive. 2. Hat die betroffene Person z.B. direkt nach der Einreise einen Apfel im Supermarkt geklaut, wurde dafür bestraft und lebt seither Straffrei, geht einer Beschäftigung nach, befindet sich in einem Ausbildungsverhältnis oder trainiert nebenher die D-Jugend im örtlichen Fußballverein, dann soll diese Person auch dauerhaft in Deutschland bleiben dürfen.3. Wird die Person straffällig und lebt ausschließlich von staatlichen Leistungen, so soll eine Abschiebung, sobald diese möglich ist, der Regelfall sein. 4. Intensivstraftäter und Schwerverbrecher sind zu verurteilen und nach absitzen der Haftstrafe konsequent abzuschieben.
Es gibt Länder, in die aufgrund von Kriegen oder einer drohenden Verfolgung der abzuschiebenen Person nicht abgeschoben werden darf. Hier sollte eine Abschiebung in sichere Drittländer, z.B. über die die Person eingereist ist, möglich sein. Für die Durchsetzung von Abschiebungen muss es genug Abschiebehaftplätze geben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fabian Horn