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Fabian Gramling
CDU
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Frage von Christiana B. •

Warum wird das neue Tierschutzgesetz mit kaum Verbesserungen u. zuvielen Ausnahmeklauseln gespickt?

Sehr geehrter Herr Gramling,
warum ist der aktuelle Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes mit kaum Verbesserungen u. vielen Ausnahmeklauseln gespickt? Und viele der Tierquälereien, wie z.B. die Langstrecken-Tiertransporte, Amputationen ohne Betäubung zur Anpassung von Tieren an Haltungssysteme in der Landwirtschaft, Verkauf von Tieren auf Online-Plattformen, die private Zwingerhaltung von Hunden, Totschlagfallen bei der Jagd, die Privathaltung von exotischen Tieren wie Affen, Schlangen und Tigern sowie die Haltung von Tieren in Zoos, einschließlich Menschenaffen, Delfinen und Eisbären, die besonders häufig unter Verhaltensstörungen leiden, werden überhaupt nicht aufgenommen. Mit welchem Recht, stellt der Mensch sich über die Tiere (die ja immer noch als "Sache" und nicht als fühlende Lebewesen in unseren Gesetzen verankert sind) ? Was werden Sie unternehmen, damit zumindest die schlimmsten Tierquälereien abgeschafft werden? Mfg Christiana B.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Entwurf des Tierschutzgesetzes. Ich kann Ihre Bedenken hinsichtlich des Tierwohls verstehen.

Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Deutschland eines der besten Tierschutzgesetze der Welt. Tierschutzthemen müssen wir dabei jedoch noch stärker im Einklang mit unseren europäischen Nachbarn harmonisieren. Die Standards unserer Nutztierhaltung, Bedingungen für Tiertransporte, Heimtierhandel oder der illegale Welpenhandel lassen sich nur gemeinschaftlich in der EU wirksam regeln. Die aktuell noch von der Bundesregierung vorgesehenen Änderungen haben aber insbesondere spürbare einseitige negative Folgen für die heimische Landwirtschaft in Deutschland. Deutlich mehr Bürokratie und höhere Kosten für die Tierhalter wären die Folgen des Tierschutzgesetzes, wenn es in seiner jetzigen Form verabschiedet wird. Folglich würde unsere landwirtschaftliche Erzeugung weiter ins Ausland ausgelagert werden. Das ist weder im Sinne unserer Landwirtschaft noch des Tierschutzes.

Zudem bemerken wir als Unionsfraktion, dass der aktuelle Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes, welches am 1. Februar 2024 veröffentlicht wurde, bei vielen Forschungseinrichtungen erhebliche Sorgen verursacht, indem diese eine Beschränkung ihrer in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierten Forschungsfreiheit befürchten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat diese Unsicherheit mit einer Reihe von unbestimmten Rechtsbegriffen verursacht, die dringend der Klarstellung und Korrektur bedürfen, um den Forschungsstandort Deutschland und die tierexperimentelle Forschung zu sichern. Insbesondere bedrohen Regelungen des Referentenentwurfs nach Einschätzung von Forschungseinrichtungen (bspw. der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften [AWMF], der Deutschen Hochschulmedizin [DHM] und der Deutschen Forschungsgemeinschaft [DFG]) die Zucht von spezifischen Versuchstieren, die bisher „auf informale Übereinstimmung zwischen Genehmigungsbehörde und wissenschaftlicher Einrichtung, aber nicht auf klaren rechtlichen Vorgaben“ beruhen. Auch hier ist zu befürchten, dass mit dem Tierschutzgesetz wichtige deutsche Forschungsprojekte im Tierbereich in das Ausland abwandern, was verhindert werden muss. 

Der Bundesrat hat am 5. Juli 2024 eine umfassende Stellungnahme und Änderungsvorschläge zum Tierschutzgesetz an die Bundesregierung übermittelt. Als nächstes befasst sich die Bundesregierung mit der Stellungnahme des Bundesrates. Sie leitet im Anschluss den Gesetzentwurf zusammen mit ihrer Antwort auf die Stellungnahme des Bundesrates an den Bundestag weiter. Dies gilt es nun abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Gramling

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