Frage an Evelyne Gebhardt von Rainer M. bezüglich Tourismus
Sehr geehrte Frau Gebhardt,
eine der Errungenschaften der EU ist die Freizügigkeit im Reisen, bzw. Urlaub verbringen irgendwo in Europa, als Rentner durchaus auch Monate.
Hält man sich nun länger in einem anderen EU-Land auf möchte man, so man die Sprache versteht, auch das lokale Fernsehprogramm sehen. Genau betrachtet müsste man dazu aber im Gastland die Gebühren für das lokale, öffentlich rechtliche Fernsehen bezahlen.
Meine Frage: Könnte man nicht eine Regelung schaffen, die es EU-Bürgern, die in ihrem Heimatland die Rundfunkgebühren bezahlen, erlaubt legal in einem anderen EU-Land das dortige öffentlich rechtliche Fensehen zu sehen?
mit freundlichem Gruß
Rainer Meyder
Sehr geehrter Herr Meyder,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider ist es nicht möglich ihr Problem auf europäischer Ebene zu lösen. Wie sie sicherlich wissen, hat die Europäische Union keinerlei Befugnisse das Rundfunkwesen zu regeln. Das ist alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Das bedeutet, dass wir Abgeordnete zu dieser Frage im Europäischen Parlament keine Regeln aufstellen können.
Einzige denkbare Möglichkeit wäre also, dass sich die Mitgliedstaaten in zwischenstaatlichen Abkommen darauf einigen ein System der gegenseitigen Anerkennung und freiwillig auf die Eintreibung der Rundfunkgebühren verzichten, wenn bereits in einem anderen Staat gezahlt wird. Ich befürchte allerdings, dass eine solche Einigung in absehbarer Zeit in den Sternen liegt.
Als einzige Alternative kann ich Ihnen nur empfehlen, sich vor längeren Auslandsaufenthalten bei der GEZ abzumelden. Sie müssten in diesem Fall allerdings für den Zeitraum der Abmeldung Rundfunk- und Fernsehgeräte aus ihrer Wohnung entfernen.
Mit freundlichen Grüßen,
Evelyne Gebhardt