Frage an Evelyne Gebhardt von Jens M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Gebhardt,
das Wahlrecht für die Wahl zum Europäischen Parlament ist zwar auch nach dem Direktwahlakt weiterhin weitgehend Sache der Mitgliedsstaaten. Trotzdem denke ich, daß diese Frage hierhin gehört.
In vielen Bundesländern haben die Bürger inzwischen bei den Wahlen zu den kommunalen Gremien und den Landtagen die Möglichkeit, nicht nur starre Listen anzukreuzen, sondern weitergehenden Einfluß auf die Zusammensetzung des Gremiums zu nehmen. Bei den Wahlen zum (Bundestag und) Europäischen Parlament gibt es diese Möglichkeit nicht.
Wie stehen Sie dazu, solche Elemente einzuführen, also zum Beispiel Mehrmandatswahlkreise mit beliebiger Stimmenverteilung? Da es hier eh keine Direktmandate gibt, wäre auch Kumulieren und Panaschieren auf Landeslisten eine Option.
Denken Sie, daß solch ein stärkerer Einfluß zu einer größeren Identifikation der Wähler mit dem Parlament führen würde? Wäre das ein geeignetes Mittel um dem Vorwurf (!) des Parteienfilzes zu begegnen? Wie stehen Sie allgemein zu solchen Wahlrechtselementen?
Mit freundlichen Grüßen
Jens Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
wie Sie richtig sagen, ist das Wahlrecht zum Europäischen Parlament vor allem Sache der Mitgliedstaaten. Das Europäische Parlament bemüht sich seit Jahrzehnten, mehr EU-weit verbindliche Regelungen einzuführen, hat aber nur sehr begrenzte Handlungsbefugnisse und Kompetenzen auf diesem Gebiet.
Als Europaabgeordnete setzen wir uns dafür ein, die Wahlen zum Europäischen Parlament weniger national, sondern viel mehr europäisch zu gestalten, mit europäischen Themen und europäischen Kandidaten und Kandidatinnen. Eine Vielzahl von Vorschlägen wird dabei diskutiert, von transnationalen Listen mit europäischen Spitzenkandidaten, bis hin zu einem einheitlichen europäischen Wahlrecht. Mit dem Statut für Europäische politische Parteien haben wir auch eine Grundlage dafür geschaffen.
Es ist nun Aufgabe der politischen Parteien und Regierungen auf nationaler Ebene, Regelungen einzuführen, die dem europäischen Charakter des Parlaments und der Europawahlen besser gerecht werden. Der Verfassungsausschuss des Europäischen Parlaments hat konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, die in der nächsten Legislatur weiter diskutiert werden müssen.
Es ist auch in unserem Sinne, die Identifikation der Bürgerinnen und Bürgern mit dem Europäischen Parlament weiter zu verbessern. Wir stehen den Vorschlägen offen gegenüber und versuchen, entsprechende Ideen und Initiativen auch gegen nationale Widerstände durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Evelyne Gebhardt