Frage an Evelyn Edler von Daniel G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Evelyn Edler.
Grundlage meiner Frage ist das Dokument "DATENSCHUTZ UND SCHWEIGEPFLICHT IN DER SCHULSOZIALARBEIT EINE ORIENTIERUNG FÜR SACHSEN-ANHALT", das Sie unter (1) abrufen können und die Grundannahme der unwiderlegbaren Unreife von Kindern, unter der verstanden wird, dass Kinder die Folgen ihres Handelns nicht abschätzen können u. müssen.
Darin verfassen der Jurist Prof. Dr. iur. Rainer Patjens zusammen mit Larissa Meinunger, Andreas Heft, Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt u.a. , eine Anleitung dafür, wie man die Tat des § 203 StGB begehen kann, und wie sich im Falle des "Ertappens" juristisch herausgeredet werden könne.
Weiterhin sind darin Anleitungen zu finden, in denen ein Sozialpädagoge mit sachfremden und unwissenschaftlichen Anstellungen zur Einschätzung gelangen soll, dass das Kind trotz unwiderlegbarer Unreife in eine Schweigepflichtsentbindung einwilligen könnte, ohne Eltern zu informieren.
Hierzu meine Fragen:
1. Warum werden Sozialpädagogen statt Lehrer eingestellt, um Schulerfolg zu sichern?
1.a.) Was können Sozialpädagogen (ein Fach ohne eigene Wissenschaft) zum "Schulerfolg sichern" beitragen?
2. Warum erhalten die Eltern keine Abschrift dieses Dokumentes zur Aufklärung und der Zustimmung oder Ablehnung (nimmt teil/nimmt nicht teil)?
3. Wie kann es sein, dass Kinder eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben dürfen sollen?
4. Wie können Ihrer Meinung nach bspw. Zehnjährige rechtserheblich über die Folgen ihres Handelns aufgeklärt werden?
5. Das Kind weiß ja nicht, dass Daten erhoben werden, wenn es in der Schulstunde mit der Schulsozialarbeiterin ein lustiges Frage- Antwort- Ballspiel spielt. Woher stammt hierfür die Einwilligung und von wem?
(1) https://www.dkjs.de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/programme/170504_Datenschutz_und_Sozialarbeit.pdf
Mit freundlichem Gruß