Frage an Eva Högl von Karsten F.
Sehr geehrte Frau Högl,
wie ist ihre Haltung zur Anwendung von Gesetzen aus der Zeit des Nationalsozialismus? Warum werden diese Gesetze immer noch angewendet, obwohl die Alliierten sämtliche Gesetze aus dieser Zeit für ungültig erklärt haben? Unter diesen Gesetzen fällt unter anderem auch das Staatsangehörigkeitsgesetz.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Frehle,
vielen Dank für Ihr Schreiben bezüglich der Anwendung von Gesetzen aus der Zeit des Nationalsozialismus.
Das von Ihnen angesprochene Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) wurde bereits 1914 verabschiedet und stammt somit aus der Zeit des Deutschen Kaiserreichs, nicht aus der Zeit des Nationalsozialismus. Bis zum Jahre 2000 galt in Deutschland das Abstammungsprinzip, das “ius sanguinis“. Die rot-grüne Bundesregierung änderte das Staatsangehörigkeitsgesetz 2000 in der Form, dass auch in Deutschland geborene Kinder von nicht-deutschen Eltern mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhielten, wenn ein Elternteil seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Bis zum vollendeten 21. Lebensjahr mussten sich diese Kinder zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ausländischen der Eltern entscheiden – die sogenannte Optionspflicht. Mit der Zweiten Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die am 20. Dezember 2014 in Kraft trat, haben wir den Kreis der Optionspflichtigen jedoch weitreichend eingeschränkt.
Die SPD setzt sich für die Abschaffung noch vorhandener Gesetze des Nationalsozialismus ein. So arbeiten wir unter der Leitung von Bundesjustizminister Heiko Maas an einer Reform des „Tätertypus“-orientierte Mord-Paragraphen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Eva Högl