Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Eva Högl
SPD
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Frage von Silke K. •

Frage an Eva Högl von Silke K.

Sehr geehrte Frau Högel,

werden Sie sich in Partei und Parlament konsequent gegen Investorenschutzklauseln einsetzen?

Viele Grüße

Silke Karcher

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Karcher,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die von Ihnen angesprochenen Investorenschutzklauseln sind ein Thema, das derzeit in Politik und Öffentlichkeit sehr intensiv und kontrovers diskutiert wird. Auch ich habe grundsätzlich große Vorbehalte gegen Investitionsschutzklauseln und die Einführung von Investor-Staat-Schiedsverfahren. Entsprechende Regelungen können aus meiner Sicht dazu führen, dass die gesetzgeberische Freiheit in demokratietheoretisch bedenklicher Weise beschränkt wird. Diese Vorbehalte werde ich auch in den anstehenden Verhandlungen und Diskussionen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP) zum Ausdruck bringen.
Auch wenn ich völkerrechtliche Investitionsschutzklauseln zwischen Staaten, die in ausreichendem Maße Rechtsschutz vor nationalen Gerichten bieten, grundsätzlich für entbehrlich halte, geht es mir nicht um eine reflexhafte Ablehnung entsprechender Regelungen. Ein aktuelles Gutachten zeigt beispielsweise für das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA), dass es durch die dort enthaltenen Investitionsschutzbestimmungen nicht zu einer Besserstellung von kanadischen Investoren gegenüber deutschen Investoren kommt. In einigen Punkten bleibt der durch CETA gewährte völkerrechtliche Schutz für Investoren sogar signifikant hinter dem deutschen Verfassungs- und dem Unionsrecht zurück. Das heißt, dass Investoren in Deutschland nicht erfolgreich gegen dem Allgemeinwohl dienende Gesetze klagen können. Im Hinblick auf den Marktzugang scheidet sogar die Anrufung eines Schiedsgerichts aus. Dadurch bleibt aus meiner Sicht der gesetzgeberische Handlungsspielraum zum Schutz öffentlicher Interessen wie nationale Sicherheit, Umwelt oder Gesundheitsschutz gewahrt.
Solange Investitionsschutzregelungen diese Anforderungen erfüllen, sehe ich im Fall von CETA wie auch ganz allgemein keinen Grund, entsprechenden völkerrechtlichen Abkommen die Zustimmung zu verweigern. Ich möchte aber nochmals betonen, dass dies nur gilt, solange ein ausreichend großer gesetzgeberischer Handlungsspielraum besteht. Außerdem ändert sich hierdurch nichts an meiner grundsätzlichen Skepsis gegenüber Investitionsschutzregelungen.

Mit freundlichen Grüßen
Eva Högl