Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Eva Högl
SPD
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Frage von Roy T. •

Frage an Eva Högl von Roy T.

Sehr geehrte Frau Högl,

Sie haben der Novelle des EEG Gesetzes zugestimmt. Nach nur ein paar Tagen zeigt sich, dass grosse handwerkliche Fehler im Bereich der Biogasanlagen gemacht wurden.
Viele bestehende Biogasanlagen werden zukünftig eine geringere Vergütung erhalten und so verstösst das Gesetzt gegen de Bestandsschutz. Die Opposition hat sich vehement gegen das Zustandekommen der EEG Novelle gewandt und wie man nun sieht auch zu Recht.
Christine Lamprecht (Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD) hat erklärt, dass die Abgeordneten nicht die 200 Seiten Gesetzestext lesen müssten, sondern nur die 5-seitige Zusammenfassung.
Werte Frau Högl, das sind etwa 2,5% des Gesetzestextes aufgrund dessen Sie für diese EEG Novelle gestimmt haben. Darf der Bürger, der Sie gewählt hat, nicht erwarten, dass Sie zu 100% Ihrer Arbeit und Verantwortung nachkommen? Denn Sie wollen doch auch zu 100% bezahlt werden und nicht zu 2,5%.

In freudiger Erwartung einer ausführlichen Antwort
Roy Tubbe

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Tubbe,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf dem Internetportal abgeordnetenwatch.de zum EEG.

Die von Ihnen angesprochenen redaktionellen Fehler im Gesetzestext zum EEG wurden korrigiert, wodurch der Investitions- und Vertrauensschutz für Biogasanlagen gewahrt bleibt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien sowie Bundestagsabgeordnete sind eben auch nur Menschen, denen Fehler unterlaufen können. Wichtig ist es daher, dass solche Fehler letztlich erkannt und behoben werden, wie in diesem Fall.

Wie Sie sicherlich wissen, ist der Deutsche Bundestag ein Arbeitsparlament, d.h. die Er- und Bearbeitung von Gesetzesentwürfen findet primär in thematisch-ausdifferenzierten Ausschüssen statt. Die Ausschussmitglieder beschäftigen sich intensiv, gewissenhaft und verantwortungsvoll mit den in den jeweiligen Ausschüssen besprochenen Themen und fungieren als Expertinnen und Experten ihrer Fraktionen auf den entsprechenden Themengebieten. Als stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion bin ich beispielsweise für die Bereiche Inneres, Recht und Verbraucherschutz zuständig und stehe in diesen Themenfeldern meinen Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fachbereichen mit Rat und Tat zur Seite – ebenso wie andersherum.

Aufgrund der Vielfalt und Dichte der zu besprechenden Gesetzesentwürfe und Themen sitzen die meisten Bundestagsabgeordneten als vollwertiges Mitglied nur in einem Ausschuss des Deutschen Bundestags. Denn es wäre keinem/r Bundestabgeordneten möglich, alle in den Ausschüssen des Deutschen Bundestags behandelten Gesetzesentwürfe vollständig zu lesen, geschweige denn konstruktiv und kenntnisreich an ihrer Erarbeitung teilzuhaben, da ein Tag für Bundestagsabgeordnete auch nur 24 Stunden hat. Meine Kolleginnen und Kollegen und ich nehmen daher unsere Verantwortung als Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst und kommen dieser durch unsere intensive Mitarbeit in den jeweiligen Fachausschüssen des Deutschen Bundestags nach.

Mit freundlichen Grüßen
Eva Högl