Frage an Eva Högl von Claudia L. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Dr. Högl,
können Sir mir erklären, warum die Politiker mithilfe der Justiz nicht gegen jugendgefährdende Sendungen, wie es jede zweite auf MTV oder VIVA ist, eingreifen können oder wollen?
Ich erinnere in an das Wahljahr 2005, wo die Ausstrahlung eines Werbespots der Anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands per Gericht an erneuter Ausstrahlung gerhindert werden konnte, weil der Spot gegen die Menschenwürde verstoße und den Jugenschutz gefährde. Warum ist es da so einfach und ansonsten unmöglich?
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Lux
Sehr geehrte Frau Lux,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Verbot von jugendgefährdenden
TV-Sendungen.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass ein Eingriff in die Freiheit der Medien oder eine Indizierung nur in absoluten Ausnahmefällen erfolgen sollte. Ein solcher Ausnahmefall liegt natürlich vor, wenn es sich um TV-Programme mit jugendgefährdenden oder verfassungsfeindlichen Inhalten handelt.
Über die Indizierung von TV-Inhalten entscheidet in der Bundesrepublik Deutschland allerdings nicht die Politik oder die Justizverwaltung, sondern die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Die Prüfstelle hat die Entscheidungsbefugnis für Medien bestimmte Vertriebs-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen zu verhängen, so dass einige TV-Inhalte beispielsweise nur für Erwachsene zugänglich gemacht werden dürfen.
Die Politik nimmt dabei keinen Einfluss auf die Entscheidungen und die Zusammensetzung der Bundesprüfstelle. Es handelt sich hierbei um ein Gremium, das aus Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Verbände und Kirchen besetzt wird. Die Kirchen, Religionsgemeinschaften und Verbände haben hierbei auch das Vorschlagsrecht und bestimmen somit über die Zusammensetzung der Prüfstelle. So sind beispielsweise neben den Vertretern der Kirchen und der jüdischen Kultusgemeinde, insbesondere Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Kunst, Literatur, Verlagswesen und Buchhandel in dem Gremium vertreten.
Ich persönlich halte dieses für das richtige Vorgehen, da so ein pluralistisches Gremium die Entscheidungen trifft, und eben nicht ein Ausschuss aus Politikerinnen und Politikern oder Beamtinnen und Beamten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Eva Högl