Frage an Eva Högl von Marlies D. bezüglich Recht
Migrantenkriminalität ist ein Thema, welches die Bürger bewegt. So sagte der bayrische Innenminister Herrmann: "Der Anstieg der Kriminalität in Bayern im Jahr 2016 ist im Ergebnis ganz überwiegend ausländischen Tatverdächtigen, darunter insbesondere Zuwanderer, zuzuschreiben."
https://www.bayern.de/polizeiliche-kriminalstatistik-2016/
So wird ja seit einiger Zeit darüber diskutiert, ob man bei Straftaten den Migrationshintergrund des Verdächtigen /Täter nennen soll.
https://www.fr.de/kultur/saechsische-zeitung-nennt-nationalitaet-straftaetern-11634898.html
Was meinen Sie? Und Ihre Partei?
Klar, bei einem Fahrraddiebstahl interessiert dies keinen, ich bin sicher, aber bei Gewaltverbrechen.
Mir fällt auf, dass das öffentlich-rechtliche Fernsehen ÖRF den Migrationshintergrund von Verdächtigen/Straftätern fast immer verschweigt. So ist bei dem Verbrechen in Augsburg ein bereits polizeibekannter junger Mann mit deutschen Pass, aber mit türkisch-libanesischem Migrationshintergrund als verdächtiger Totschläger heute am 9.12.2019 verhaftet worden.
Heute Morgen, 07.00 Uhr, wurde es von RTL und SAT 1 News quasi offiziell vermeldet, mit Bericht des Polizeisprechers, der den Migrationshintergrund des Verdächtigen bestätigt. Nur im Bericht der ARD und ZDF: Keine Erwähnung, Zeit war doch, also wurde dieser Fakt bewusst verschwiegen (Redakteur: „Das brauchen die Bürger nicht zu wissen“??). Und es ist nicht das erste Mal, dass mir dies bei ARD u. ZDF auffällt, ein Zufall kann es nicht sein.
Mir ist klar, dass die migrationsfreundlichen Parteien das Thema Migrantenkriminalität nicht an die Öffentlichkeit bringen wollen, aber ich möchte es nicht wieder wie in der DDR haben, wo man „zwischen den Zeilen“ lesen musste (Gruppe junger Männer = Migranten ???), um die Wahrheit zu erfahren!
Ist es da nicht besser, uns mündigen Bürgern alle Fakten zu nennen, als dass die Redaktion nicht in ihre politische Meinung passende Fakten verschweigt? Was sagen Sie?
Sehr geehrte Frau D. L.,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de zur Frage, ob und wann über die Herkunft von Tatverdächtigen berichtet werden sollte.
Der deutsche Presserat hat zu dieser Frage seit Jahren eine klare Richtlinie. Im Pressekodex heißt es dazu: „In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“ (https://www.presserat.de/pressekodex.html)
In Praxis-Leitsätzen führt der Presserat detailliert und anschaulich aus, wann solch ein „begründetes öffentliches Interesse“ vorliegt, zum Beispiel bei besonders schweren Straftaten wie Terrorismus oder wenn eine Straftat von einer Gruppe begangen wird, die eine gemeinsame Herkunft aufweisen, wie bei der Kölner Silvesternacht.
Die Richtlinie und die Praxis-Leitsätze unterstütze ich voll und ganz. Sie treffen die richtige Balance, ob und wann es angemessen ist, die Herkunft von Tatverdächtigen in Berichterstattungen zu nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Eva Högl