Frage an Eva Högl von Juergen V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Högl,
in der heutigen Ausgabe der "Zeit" (16.11.19) wird berichtet, dass die SPD Fraktion die Regeln der Parteienfinanzierung verschärfen will.
Vor kurzem hat die Regierungskoalition die Obergrenze der Parteifinanzen um 15 Prozent erhöht.
Wird diese Erhöhung jetzt wieder rückgängig gemacht ?
Zudem wurden auch bei den Fraktionen die Mittel erhöht. Wird auch diese Erhöhung zurückgenommen?
In einem ZDF Report wurde berichtet wie man SPD-Spitzenpolitiker für Vorträge "mieten kann.
Werden auch hier Änderungen der Gesetzgebung z.B. bei Vortragshonoraren für Politiker anvisiert?
Die verdeckte Parteienfinanzierung bietet viele Möglichkeiten zur Verschärfung bei der Gesetzgebung.
Für die Beantwortung bedanke ich mich mit freundlichem Gruß
J.Vanselow
Sehr geehrter Herr V.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die von Ihnen angesprochene Erhöhung der absoluten Obergrenze bei der staatlichen Parteienfinanzierung war und ist erforderlich, damit politische Parteien auch unter veränderten Bedingungen bei der Kommunikation und der Partizipation der Mitglieder ihre wichtige Aufgabe für unsere Gesellschaft erfüllen können. Denn vor dem Hintergrund fortschreitender Digitalisierung ist es für Parteien unausweichlich, dass sie zur Sicherstellung dieses Auftrages die neuen digitalen Kommunikationswege aktiv nutzen und auch auf digitalen Plattformen präsent sein müssen. Die Kommunikation muss dabei auch online in einem geschützten Raum stattfinden können und muss darüber hinaus gegen Cyberangriffe geschützt werden. Auch hierdurch entstehen weitere technische und finanzielle Herausforderungen. Zudem gibt es neue innerparteiliche Willensbildungs- und Beteiligungsinstrumente – zum Beispiel Mitgliederentscheide – sowie erhöhte Transparenz- und Rechenschaftsanforderungen, die einen zusätzlichen Aufwand für Parteien mit sich bringen.
Bei den von Ihnen angesprochenen Reformvorschlägen der SPD-Bundestagsfraktion im Bereich der Parteienfinanzierung geht es darum, die Finanzierung von Wahlwerbung durch Dritte in den Blick zu nehmen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Es geht um Fälle, in denen eine Partei im Wahlkampf beispielsweise durch Plakate, Zeitungen oder Websites von Dritten unterstützt wird, ohne dass dies in den Rechenschaftsberichten auftaucht. Ein prominentes Beispiel hierfür ist die massenhafte Verteilung von zeitungsähnlichen Publikationen zur Unterstützung der AfD im Bundestagswahlkampf 2017 sowie im Landtagswahlkampf in Thüringen 2019. Für solche Unterstützungsmaßnahmen sollten die gleichen Schwellenwerte und die gleichen Darlegungspflichten wie bei Spenden an Parteien gelten. Hier besteht bislang eine Lücke im Parteienrecht, die wir als SPD-Bundestagsfraktion schließen möchten. Wir sind zu diesem Zweck mit allen anderen Fraktionen außer der AfD im Gespräch, um noch in dieser Wahlperiode eine entsprechende Änderung des Parteiengesetzes anzugehen und hierdurch die Chancengleichheit der Parteien zu stärken. Denn der Wettbewerb unter den Parteien soll nicht durch umfangreiche Werbemaßnahmen von Privatpersonen oder Unternehmen verzerrt werden, die versuchen, den Wahlkampf zu ihren Gunsten zu beeinflussen.
Die von Ihnen angesprochene so genannte „rent a Sozi“-Affäre zeigt, dass wir auch bei der Erfassung von Sponsoring-Einnahmen gesetzgeberischen Handlungsbedarf haben. Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb bereits in der letzten Wahlperiode einen Gesetzentwurf beschlossen, der klare Regelungen im Parteiengesetz zur Offenlegung solcher Einnahmen im Rechenschaftsbericht der Parteien vorsieht. Dadurch würden wir auch bei Sponsoring-Einnahmen die nötige Transparenz schaffen. Leider konnten wir uns bei diesem Thema bislang nicht mit unserem Koalitionspartner CDU/CSU auf ein gemeinsames Vorgehen einigen. Ich kann Ihnen allerdings versprechen, dass wir uns als SPD-Bundestagsfraktion auch weiterhin für Transparenz bei den Einnahmen politischer Parteien aus Sponsoring einsetzen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Högl