Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Eva Högl
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Eva Högl zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Klaus M. •

Frage an Eva Högl von Klaus M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Högl,

die Grünen haben im Bundestag den Antrag Drucksache 19/7769 v. 13.02.2019 gestellt, für Verbesserungen für die psychosoziale Betreuung der Organempfänger und ihrer Angehörigen.
Eine Organübertragung von sterbenden auf todkranke Menschen, führt, wenn der Patient die Operation überlebt, zu einer Zwangseinnahme von Medikamenten, die gesunde Organe angreifen. Sie sind äusserst gesundheitsschädlich, bis hin zum Todeswunsch https://www.sueddeutsche.de/bayern/organspende-ueberleben-1.4262402

Wie stehen Sie zu diesem Antrag?
Die andere Seite ist der Explantierte (Zergliederte) und dessen Angehörige. Würden Sie diesen Antrag auf die Angehörigen des Explantierten erweitern?
Besonders problematisch ist die Situation, wenn Kinder explantiert werden sollen.
Nach einer vollständigen Verwertung von Organen und Geweben, kann der Explantierte keine Schmerzen mehr haben, aber dessen Angehörige.

Eine Mutter, deren Kind Organe und Gewebe entnommen wurden, zeigt gravierenste Schäden auf, die sie erlitten hat, bei dem Gedanken, dass ein nahestehender Mensch mit Messern und Knochensägen zerteilt (vgl. Fleischindustrie) und in ganz Europa verschickt wurde https://gesundheitsberater.de/organspende-nie-wieder-organtransplantation-aus-der-sicht-einer-betroffenen/ Diese Menschen benötigen händeringend lebenslang psychosoziale Betreuung.

Selbst renommierteste Top-Explanteure sagen „Die Vorgeschichte für die Spende ist ja eine Katastrophe für die Beteiligten“ https://www.tagesspiegel.de/berlin/diskussion-um-organspenden-transplantation-funktioniert-nur-mit-spendern/23015154.html
Wäre es aus diesem Grund nicht dringenst geboten, weiteres Leid zu verhindern und Zergliederungen von lebenden Menschen (Gehirntod) für unter 18-Jährige zu verbieten?

Wie hoch schätzen Sie als verantwortliche Bundestagsabgeordnete die Kosten für die lebenslange psychosoziale Betreuung der Angehörigen der Ex-/Transplantierten, die ja weit über den Tod des Tranplantierten reicht?

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Organspenden und deren mögliche psychosoziale Folgen.

Schon sehr lange beschäftige ich mich mit dem Thema Organspenden. Für mich ist klar: Wir müssen die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Eine Organtransplantation bedeutet für viele schwerkranke Menschen die einzige Möglichkeit auf Heilung oder Linderung ihrer Beschwerden. Mehr als 9000 Menschen warten derzeit in Deutschland auf eine Organtransplantation. Im Jahr 2018 haben 955 Menschen nach ihrem Tod ihre Organe gespendet. Und auch wenn das erstmals seit 2010 einen Anstieg der Zahlen bedeutet, ist klar, dass die Anzahl von Organspender*innen bei weitem nicht ausreicht, dass alle Menschen ein Spenderorgan bekommen, die eines benötigen.

Das am 1.April 2019 in Kraft getretene Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes soll die Zusammenarbeit und die Strukturen bei der Organspende verbessern. Dadurch kann die Zahl der Organspenden erhöht und der würdevolle Umgang mit den Patient*innen und den Organen bzw. dem Gewebe sichergestellt werden. Zudem regelt es im Bereich der Angehörigenbetreuung ganz klar den Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen Organempfänger*innen und den nächsten Angehörigen des/ der Organspender*in. Ein solcher Austausch ist für viele Betroffene von großer Bedeutung, denn es erhöht das Sicherheitsgefühl, das Vertrauen und kann den Angehörigen Trost und Kraft schenken.

Selbstverständlich kann ich Ihre Bedenken zu den psychosozialen Folgen einer Organtransplantation für alle Betroffenen gut verstehen. Ein Verbot von Organspenden bei Minderjährigen halte ich jedoch für keine Lösung oder sinnvolle Alternative. Dadurch kann nicht mehr Leid verhindert werden, da zum einen Menschen, die auf die Organ- oder Gewebespende angewiesen sind, weiterhin unter Ihrer Erkrankung leiden oder womöglich an dessen Folgen sterben müssen. Zum anderen wird damit der freie und eindeutige Wille des/der Verstorbene*n missachtet, was ebenfalls nicht im Sinne der Angehörigen sein kann.

Ich kann Ihnen versichern, dass die Angehörigen des/der Organspender*in, als auch der/die Organempfänger*in und dessen/deren Angehörigen jede psychologische Betreuung und Unterstützung erhalten, die sie nach dem Eingriff benötigen. Für die Betroffenen gibt es von verschiedenen Selbsthilfegruppen bis hin zu Einzeltherapien viele Möglichkeiten die Organtransplantation zu bewältigen.

Der weitere Anstieg der Zahlen von Organspenden ist für mich noch immer ein wichtiges Ziel, das unbedingt weiter verfolgt werden muss. Der würdevolle und sorgsame Umgang mit den Patient*innen und den Angehörigen muss vor und nach der Organspende mit beachtet werden und ist meiner Meinung nach ein Bestandteil des Transplantationsverfahrens.

Seit vielen Jahren bin ich selbst aus Überzeugung Organspenderin und denke, dass die stetige Verbesserung der Transplantationsstrukturen und -mechanismen die Organspende vorantreiben wird und vielen Menschen neue Lebenschancen geben kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Eva Högl