Frage an Eva Högl von Hedwig H. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Högl,
nach einem Bericht https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-66567980.html werden von z.B. Tutogen Medical in der Nähe von Nürnberg menschliche Körperteile verarbeitet.
Die Leichenteile wurden auf von Angehörigen beschriebene Weise gewonnen:
" Den Leichen werden nicht nur Hautstreifen abgeschält, sondern auch Sehnen, Knochen und Knorpel entnommen. "Das schockiert mich", sagt Lena Krat." aus der Ukraine.
Weiterhin wird berichtet: "Die Firmen fertigen aus Leichen medizinische Ersatzteile. Sie verwerten dabei fast alles, was der menschliche Körper zu bieten hat: Knochen, Knorpel, Sehnen, Muskelhüllen, Haut, Augenhornhäute, Herzbeutel oder Herzklappen - Gewebe nennt man all das im Fachjargon.
Knochen oder Sehnen, für die sich Tutogen vor allem interessiert, werden aufwendig verarbeitet: So entfettet und reinigt das Unternehmen entnommene Knochen, schneidet, sägt oder fräst sie zurecht, sterilisiert, verpackt und verkauft sie schließlich in über 40 Ländern weltweit.."
So verwenden Ärzte zerkleinerte Hautpartikel dazu, Lippen aufzufüllen und Falten zu glätten.
Laut einer internen Planung vom 17. Juni 2002 (die Datei trägt die Überschrift "Rohgewebebedarf") brauchte Tutogen für das folgende Geschäftsjahr:
2920 Oberschenkelschäfte, 3000 Beckenkämme, 1190 Kniescheibensehnen, 3750 Kniescheiben, 10 200 Muskelhüllen vom Oberschenkel (sogenannte Fascia lata), 50 Schädelknochen, 70 Achillessehnen.
Bestand Rohwarenlager Lager 1" vom März 2000. Demnach lagerten damals in den Hallen bereits 688 Kniescheibensehnen, 1831 Kniescheiben, 1848 Wadenbeine, 2114 Muskelhüllen, 1196 Fußknochen - insgesamt mehr als 20 000 Gewebeteile.
Nach § 15 AMWHV besteht Kennzeichnungspflicht, in der „Gelbe Liste“ ist die Firma aktuell zu finden.
Ich frage Sie, ob durch die "Widerspruchslösung" eine Steigerung dieser "Verarbeitung" in Deutschland erwartet wird, weiterhin ob behandelnde Ärzte verpflichtet sind, den Patienten auf menschliche Medizinprodukte hinzuweisen?
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihr Schreiben auf abgeordnetenwatch.de.
Mitte Juni wurden im Deutschen Bundestag zwei Gesetzentwürfe diskutiert, die beide zum Ziel haben, die Anzahl von Organspenden zu erhöhen. Denn daran führt kein Weg vorbei. Rund 10.000 Menschen in Deutschland warten auf ein Spenderorgan. 2017 wurden jedoch gerade einmal 797 Organspenden durchgeführt.
Unabhängig davon welcher Gesetzentwurf letztlich beschlossen wird, gehe ich nicht davon aus, dass hierdurch mit einer Steigerung der Praktiken zu rechnen ist, wie sie in dem Artikel geschildert werden, auf den Sie sich beziehen. Denn beide Gesetzentwürfe sehen keine Änderungen des Paragraf 17 des Transplantationsgesetzes vor. Somit bleibt es auch weiterhin verboten, Handel mit Organen oder Geweben zu betreiben, die einer Heilbehandlung eines anderen zu dienen bestimmt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Eva Högl