Frage an Eva Högl von Sebastian D. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag Frau Högl ich bin unverschuldet in einen Unfall geraten bin lange krankgeschrieben und habe das Gefühl für diesen unfall bestraft zu werden weil ich nur 70% Krankengeld bekomme und deswegen an meine Reserven gehen muss um meine monatlichen Kosten bezahlen zu können
Deswegen meine frage
1. Kann die Regierung ein Gesetz beschließen wo die Lohnfortzahlung erheblich ausgeweitet wird auf 3 oder 3.5 Monate
Vielen Dank für die Antwort
Mfg S. D.
Sehr geehrter Herr Denz,
vielen Dank für Ihr Schreiben auf dem Internetportal zum Thema Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Ich bedaure sehr, von Ihrem Unfall und Ihrer längeren Krankschreibung zu hören und wünsche Ihnen alles Gute, schnelle Besserung und viel Gesundheit. Ihr Gefühl, für den Unfall und Ihre Krankschreibung bestraft zu werden aufgrund des Bezuges von Krankengeld, das niedriger ist als Ihr Lohn, kann ich sehr gut nachvollziehen.
In Deutschland besteht ein gesetzlicher Anspruch von maximal sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, welches der Arbeitgeber zu bezahlen hat. Wer länger krankheitsbedingt arbeitsunfähig ist, erhält Krankengeld, welches von den Krankenkassen finanziert wird.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist im Entgeltfortzahlungsgesetz gesetzlich geregelt, welches im Jahr 1994 in Kraft getreten ist. Derzeit gibt es innerhalb der Bundesregierung keine Pläne in Ihrem Sinne, das Entgeltfortzahlungsgesetz zu reformieren und etwa die Anspruchsdauer auf Lohnfortzahlung erheblich auszuweiten. Ein Grund hierfür ist auch, dass wir uns europaweit mit einer Lohnfortzahlung von sechs Wochen bereits im oberen Mittelfeld befinden und damit eine sehr arbeitnehmer-freundliche Regelung haben.
Dass dies gewiss nicht auf jeden Einzelfall zutrifft, zeigt Ihre Schilderung sehr deutlich. Daher habe ich Ihr Schreiben zum Anlass genommen und die zuständigen Arbeitsgruppen der SPD-Bundestagsfraktion (Arbeit und Soziales sowie Gesundheit) über Ihren Fall informiert mit der Bitte, eine Verlängerung der Anspruchsdauer zu prüfen, sollte es in Zukunft doch Pläne geben, das Entgeltfortzahlungsgesetz zu reformieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Eva Högl