Frage an Eva Högl von Anton B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Dr. Högl,
mit Blick auf die derzeitigen GroKo-Verhandlungen und das anschließende verbindliche Mitgliedervotum würde ich gerne von Ihnen wissen:
Kennen sie
- die Probleme im Zusammenhang mit der „gesetzlichen Krankengeld-Falle“ (GroKo-GKV-VSG, ab 23.07.2015)
- die Schnittstellen-Problematik zwischen den Zuständigkeitsbereichen des Arbeits-/Sozialministeriums und des Gesundheitsministeriums, wodurch beim Krankengeld – anders als bei allen übrigen Sozialleistungen zum Lebensunterhalt – das Sozialgesetzbuch X mit seinen Vorschriften zum Verwaltungsakt, zur Anhörung und zur Aufhebung von Entscheidungen unberücksichtigt bleibt (sog. „Selbstvollzug“)
Werden Sie sich in den Verhandlungen dagegen engagieren?
Mit freundlichen Grüßen
A. B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihr Schreiben zum Krankengeld auf dem Internetportal abgeordnetenwatch.de, das Sie scheinbar auch an weitere meiner SPD-Kolleginnen und –Kollegen gerichtet haben.
Wie Sie richtigerweise schreiben, bestanden bis vor wenigen Jahren Schwierigkeiten beim Anspruch auf Krankengeld bei der verspäteten Ausstellung von Arbeitsunfähigkeits-Folgebescheinigungen, die gemeinhin als „Krankengeld-Falle“ bezeichnet wurden. Diese Schwierigkeiten wurden mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung weitestgehend gelöst.
Seit Inkrafttreten des GKV-VSG im Jahr 2015 entsteht der Anspruch auf Krankengeld von dem Tag an, an dem die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt ist, und bleibt bestehen, wenn nach dem Ende der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit deren Fortdauer wegen derselben Krankheit am nächsten Arbeitstag, der ein Werktag ist, ärztlich festgestellt wird. Zuvor galt, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Fortdauer der Krankheit spätestens ab dem Tag vor dem Ablauf der (ersten) Bescheinigung vorzulegen war.
In Bezug auf Ihre zweite Frage ist Ihren Ausführungen leider nicht zu entnehmen, welche Schnittstellen-Problematik Sie konkret sehen. Sehr gerne biete ich Ihnen daher an, sich nochmals per E-Mail an mich zu wenden (eva.hoegl@bundestag.de). Wenn Sie etwas detaillierter ausführen könnten, welche Problematiken Sie meinen, werde ich den Sachverhalt prüfen und Ihnen gerne erneut antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Eva Högl