Frage an Eva Högl von Christoph L. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Högl ,
werden Sie sich für das Ende der Diskriminierung von Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr und die Einführung eines wissenschaftlich fundierten Grenzwerts einsetzen?
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihr Schreiben auf dem Internetportal abgeordnetenwatch.de, in dem Sie die Einführung eines wissenschaftlich fundierten Grenzwerts für Cannabiskonsum im Straßenverkehr fordern.
Die Drogenpolitik in Deutschland, die einen repressiven Ansatz folgt, das heißt den Konsum von Cannabis kriminalisiert und verbietet, ist gescheitert. Die Verbotspolitik hält die Konsument*innen nicht vom Konsum ab, wie aktuelle Zahlen immer wieder belegen. Vielmehr erschwert und verhindert sie eine effektive Prävention und Hilfe, stärkt die Organisierte Kriminalität und fördert die Entstehung von unkontrollierten Schwarzmärkten.
Ich plädiere daher schon seit vielen Jahren und Jahrzehnten für die Legalisierung von Cannabis und Maßnahmen, mit denen der Zugang, Anbau und Vertrieb von Cannabis geregelt und kontrolliert werden sollen. Hierdurch würden Konsument*innen entkriminalisiert, Organisierte Kriminalität und Schwarzmärkte bekämpft sowie Schäden für einzelne Personen und die Gesellschaft verhindert und gemindert werden.
Diese Position ist innerhalb der SPD und noch mehr innerhalb der Bundesregierung umstritten. Mein Ziel ist es jedoch, eine engagierte und offene Diskussion über eine Neuordnung der Drogenpolitik zu führen und Gegner*innen von den – aus unserer Sicht überwiegenden – Vorteilen einer kontrollierten Legalisierung von Cannabis zu überzeugen.
Der Arbeitskreis Drogenpolitik bei der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES), den ich unterstütze, hat ein sehr interessantes Positionspapier zu Eckpunkten einer neuen sozialdemokratischen Drogenpolitik verfasst (http://library.fes.de/pdf-files/iez/11582.pdf).
In der letzten Legislaturperiode sind wir einen ersten, wichtigen Schritt in diese Richtung gegangen. Auf Drängen der SPD haben wir durch Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften ermöglicht, dass Cannabis für Schmerzpatient*innen vom Arzt verschrieben und von der Krankenkasse erstattet werden kann.
Was den Konsum von Cannabis im Straßenverkehrt betrifft, so hat der Bundesgerichtshof im April 2017 entschieden, dass durch eine THC-Konzentration im Blut von 1,0 ng/ml auf ein nach § 24a III und III Straßenverkehrsgesetz objektiv und subjektiv sorgfaltswidriges Verhalten geschlossen werden könne.
Im Rahmen einer Legalisierung von Cannabis müsste selbstverständlich auch diskutiert werden, ob dieser Grenzwert angemessen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Eva Högl