Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Eva Högl
SPD
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Frage von Gisela W. •

Frage an Eva Högl von Gisela W. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Dr. Högl,

"Die SPD-Bundestagsfraktion habe einen Gesetzesentwurf formuliert, in dem die ersatzlose Streichung des Paragrafen 219a gefordert werde.
Der Entwurf solle noch vor der Weihnachtspause in der Fraktion beschlossen werden, sagte Högl. Die SPD gehe hier voran."
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2017-11/abtreibung-paragraf-219a-spd-initiative

"Die SPD-Bundestagsfraktion will den Paragrafen 219a streichen, der Werbung für Abtreibungen verbietet. Am kommenden Montag wird sie einen Gesetzentwurf beschließen. (...) Die Linke hatte schon vor dem Urteil (gegen Kristina Hänel, Anm.G.Walk) einen Gesetzentwurf (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/000/1900093.pdf, Anm.G.Walk) vorgelegt, der dieselbe Zielsetzung verfolgt."
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.gerichtsurteil-spd-will-abtreibungsrecht-aendern.883743fb-fc28-4307-bb57-ab9cab107e90.html

Kristina Hänel wird am 12.12.2017 die Unterschriften für ihre Petition gegen den §219a an Abgeordnete aller demokratischen Parteien des Deutschen Bundestages übergeben.
https://www.change.org/p/kristinah%C3%A4nel-informationsrecht-f%C3%BCr-frauen-zum-schwangerschaftsabbruch-219a-behindert-das/u/22099329

Können wir mit einer Streichung des § 219a StGB noch vor Weihnachten rechnen?

Mit freundlichen Grüßen

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Walk,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11. Dezember 2017.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat den von Ihnen angesprochenen Gesetzentwurf zur Aufhebung von § 219a des Strafgesetzbuches (StGB) am 11. Dezember 2017 beschlossen. Nach der Entscheidung des Amtsgerichts Gießen gegen die Ärztin Kristina Hänel sind Ärzt*innen durch § 219a StGB auch dann der Gefahr einer Strafverfolgung ausgesetzt, wenn sie über Schwangerschaftsabbrüche und deren Durchführung nur informieren. Dadurch wird das Recht von betroffenen Frauen, sich sachlich zu informieren und eine freie Ärzt*innenwahl zu treffen, unzumutbar eingeschränkt. Diese Situation ist vor allem deswegen nicht hinnehmbar, weil sich die betroffenen Frauen in einer Notlage befinden und auf gute und fundierte Informationen angewiesen sind. Deshalb setze ich mich gemeinsam mit meinen Kolleg*innen in der SPD-Bundestagsfraktion für eine Aufhebung von § 219a StGB ein.

Auf der Grundlage des Gesetzentwurfs werden wir jetzt Gespräche mit den anderen Bundestagsfraktionen mit Ausnahme der AfD führen und ausloten, inwieweit die Möglichkeit einer interfraktionellen Initiative besteht. Ich hoffe sehr, dass wir bei diesen Gesprächen bald zu einer Lösung kommen, mit der die Rechtsunsicherheit für Ärzt*innen beseitigt und das Recht auf sachliche Information über Schwangerschaftsabbrüche gewährleistet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Eva Högl