Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Eva Högl
SPD
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Frage von Roman P. •

Frage an Eva Högl von Roman P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Högl,

Sie verkünden immer wieder, Sie wollen eine effektive Mietpreisbremse. Hier im Kandidatencheck bspw. schreiben Sie
"Ich möchte die Mietpreisbremse schärfen: Durch eine größere Transparenz der Vormiete und eine Auskunftspflicht der Vermieter*innen. Wenn bei Vermietung der Wohnung mehr verlangt wurde als zulässig, sollen Mieter*innen künftig die gesamte zu viel gezahlte Miete zurückverlangen."

Warum haben Sie aber in den Abstimmungen zur Verschärfung der Mietpreisbremse im Bundestag vom 09.03.17 und 29.09.16 jeweils dagegen gestimmt? Wurden dort nicht genau die Änderungen vorgeschlagen, die Sie vorgeben zu wollen?

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 23. September 2017.

Vor dem Hintergrund steigender und teils in unzulässiger Weise überhöhter Mieten setze ich mich sehr engagiert dafür ein, das Mietrecht im Sinne der Mieter*innen zu verändern, damit diese ihre Rechte effektiv durchsetzen können. Zu den hierfür erforderlichen Maßnahmen gehört auch eine Verbesserung der Mietpreisbremse durch die Schaffung einer Auskunftspflicht für Vermieter*innen über die Höhe der Vormiete sowie eine neu zu schaffende Möglichkeit, eine überhöhte Miete im Nachhinein komplett zurückfordern zu können.

Zu all diesen Punkten hat Bundesjustizminister Heiko Maas in der vergangenen Legislaturperiode Regelungsvorschläge vorgelegt. Ich bedaure sehr, dass es aufgrund des Widerstands von CDU/CSU in der vergangenen Legislaturperiode nicht möglich war, diese guten und wichtigen Neuregelungen in der letzten Wahlperiode mit der Stimmenmehrheit der Großen Koalition im Deutschen Bundestag zu beschließen.

Die von Ihnen angesprochenen Abstimmungen betrafen Anträge, die während der letzten Legislaturperiode von den Oppositionsfraktionen Die Linke beziehungsweise Bündnis 90/Die Grünen in den Deutschen Bundestag eingebracht wurden. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD für die letzte Legislaturperiode sieht vor, dass die Koalitionspartner im Parlament einheitlich abzustimmen haben. Eine Zustimmung zu den Oppositionsanträgen hätte für uns als SPD-Bundestagsfraktion folglich einen Bruch des Koalitionsvertrags bedeutet. Ein solches Vorgehen hätte ich für falsch gehalten, weil ich finde, dass geschlossene Verträge auch eingehalten werden sollten. Deshalb habe auch ich persönlich bei den Abstimmungen über die von Ihnen genannten Anträge der Fraktionen Die Linke beziehungsweise Bündnis 90/Die Grünen gegen diese Anträge gestimmt. Das hat nichts mit einer inhaltlichen Ablehnung der verschiedenen Anträge zu tun, die aus meiner Sicht durchaus richtige Forderungen enthalten. Ich halte es für ein funktionierendes Staatssystem allerdings für unverzichtbar, dass es eine stabile Regierung gibt, die von einer verlässlichen Mehrheit im Parlament getragen wird. Dies lässt sich nur erreichen, wenn innerhalb einer Fraktion bei Abstimmungen eine einheitliche Abstimmungslinie bestimmt wird und die Fraktionsmitglieder in der Regel einheitlich auf der Grundlage dieser Fraktionslinie abstimmen. An diese Grundsätze halte ich mich auch in meinem eigenen Abstimmungsverhalten, selbst wenn es mir bei einigen Abstimmungen schwer fällt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen durch meine Ausführungen nachvollziehbar darlegen, aus welchen Gründen ich in der letzten Legislaturperiode den Vorschlägen der damaligen Oppositionsfraktionen für eine Verbesserung der Mietpreisbremse nicht zugestimmt habe. Unabhängig davon werde ich mich natürlich auch im neu gewählten Deutschen Bundestag sehr engagiert für eine Verbesserung der Situation von Mieter*innen einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Eva Högl