Frage an Eva Högl von Valentin D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Högl,
eigentlich will ich Ihnen am 24. meine Erststimme geben. Ich habe aber noch 2 Fragen.
Sie sagen auf Abgeordnetenwatch, dass die Sicherheitsbehörden nicht mehr Befugnisse zur Terrorabwehr bekommen sollen, auch wenn dafür Freiheitsrechte eingeschränkt werden müssen. Das finde ich gut, da mir Freiheitsrechte sehr wichtig sind. Meine Frage daher: Wie haben Sie bei der Abstimmung zur Verschärfung der StPO abgestimmt (Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechtes/ Bultabname ohne richterlichen Beschluss) und warum?
Warum sind Sie gegen eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes? Gilt nicht, dass jemand der besonders von der Gesellschaft profitiert, auch mehr dafür abgeben sollte? Wie stellen Sie sich Steuergerechtigkeit vor?
Mit freundlichen Grüßen
Valentin De Negri Fischer
Sehr geehrter Herr D. N. F.,
vielen Dank für Ihre Nachricht über das Internetportal abgeordnetenwatch.de.
Der von Ihnen angesprochenen Reform der Strafprozessordnung habe ich bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag zugestimmt, nachdem ich die dort enthaltenen Regelungen in meiner parlamentarischen Arbeit maßgeblich mit erarbeitet und verhandelt habe. Denn mit der Reform der Strafprozessordnung ist es gelungen, das Strafverfahren effektiver und praxistauglicher auszugestalten.
Zahlreiche Regelungen, wie die Einführung einer Pflicht für Zeugen, bei der Polizei zu erscheinen, dienen unter Wahrung der Rechte aller Verfahrensbeteiligten der Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung. Dies gilt auch für die neu eingeführte Pflicht für Zeugen, bei der Polizei zu erscheinen. Anders als von Ihnen vermutet ist damit allerdings keine Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechts verbunden, vielmehr gelten die bisherigen Regelungen zum Zeugnisverweigerungsrecht weiterhin. Alleine durch die Pflicht, bei der Polizei zu erscheinen, wird aus meiner Sicht nicht in unangemessener Weise in die Grundrechte möglicher Zeugen in einem Strafverfahren eingegriffen. Auch bei der von Ihnen angesprochenen Ausnahme von der vorrangigen richterlichen Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben werden durch die Neuregelungen die Grundrechte der Betroffenen gewahrt, da die neu geschaffene Ausnahme nur für bestimmte Straßenverkehrsdelikte gilt. Diese Arbeitserleichterung für Ermittlungsbehörden in einem genau abgegrenzten Bereich strafrechtlicher Delikte halte ich für einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Erfordernissen eines effizienten Ermittlungs- und Strafverfahrens einerseits und den Grundrechten derjenigen Bürger*innen, denen Blut entnommen wird, andererseits.
Zu Ihrer zweiten Frage: Leider kann ich nicht nachvollziehen, warum Sie davon ausgehen, dass ich gegen eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes bin. Im Gegenteil: Ich stimme Ihnen vollkommen zu, dass starke Schultern mehr tragen sollten und müssen als schwache!
Unser Kanzlerkandidat Martin Schulz hat deswegen ein klares Steuerkonzept für mehr Steuergerechtigkeit vorgelegt, das ich ausdrücklich unterstütze.
Wir wollen Besserverdienende und Hochvermögende stärker in ihre gesellschaftliche Pflicht nehmen und dafür Arbeitnehmer*innen mit mittleren und kleinen Einkommen bei Steuern und Abgaben entlasten, insbesondere Familien und Alleinerziehenden.
Neben der Abschaffung der Kita-Gebühren und des Ehegattensplittings, der Erweiterung des Kindergeldes, der Entlastung bei Sozialabgaben und der Abschaffung des Solizuschlages für untere und mittlere Einkommen wollen wir hierfür vor allem die Einkommenssteuer gerechter machen.
Der aktuelle Steuersatz in Höhe von 42 Prozent setzt heute bereits bei 54.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bei Singles an. Wir wollen diesen Steuersatz künftig bei 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen erheben. Das würde viele Arbeitnehmer*innen um zusätzliche fast zwei Milliarden Euro entlasten.
Solche Entlastungen für kleinere und mittlere Einkommen müssen natürlich finanziert werden. Besonders Hochvermögende und Gutverdienende können und sollten einen größeren Beitrag zur Entlastung von unteren und mittleren Einkommen leisten als bisher.
Daher wollen wir den Spitzensteuersatz linear-progressiv auf 45 Prozent anheben und die so genannte Reichensteuer in Höhe von drei Prozent auf den Spitzensteuersatz zukünftig ab einem zu versteuernden Einkommen für Ledige von 250.000 Euro fix erheben.
Darüber hinaus wollen wir Einkommen aus Arbeit und Kapital wieder gleich besteuern, indem wir die Abgeltungsteuer abschaffen. Und wir wollen die Erbschaftsteuer gerechter machen und sehr große Erbschaften höher besteuern.
Um unser Steuerkonzept für mehr Steuergerechtigkeit umsetzen zu können, brauchen wir eine starke SPD und Martin Schulz als Bundeskanzler. Ich hoffe sehr, dass ich Sie mit meinen Ausführungen überzeugen konnte, Ihre beiden Stimmen der SPD zu geben.
Ich würde mich natürlich sehr freuen, wenn Sie insbesondere mir Ihre Erststimme geben. Seit 2009 vertrete ich den Wahlkreis Berlin-Mitte im Deutschen Bundestag und möchte die Bürger*innen aus Mitte sehr gerne weitere vier Jahre im Deutschen Bundestag vertreten.
Falls Sie weitere Fragen oder Rückfragen haben, können Sie sich gerne jederzeit bei mir melden – am besten per E-Mail an eva.hoegl@bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Högl