Frage an Eva Högl von Thomas H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Höhl,
bei der Abstimmung zum Gesetz über gleichgeschlechtliche Ehe haben Sie mit Ja gestimmt. Wie haben Sie zum NetzDG gestimmt?
Mit freundlichen Grüßen
T. H.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 2. August 2017.
Die Regelungen des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG) sind ein wichtiger Baustein dafür, die Rechtsdurchsetzung in den sozialen Netzwerken im Zusammenhang mit strafbaren Inhalten endlich zu verbessern. Deshalb unterstütze ich das NetzDG und habe es im Deutschen Bundestag maßgeblich mit erarbeitet und verhandelt und am Ende selbstverständlich zugestimmt. Das Gesetz erfasst gerade nur strafbare Äußerungen und nicht auch solche, die unangenehm und möglicherweise sogar abstoßend sind, ohne dass sie die Schwelle zur Strafbarkeit überschreiten. Für mich ist klar, dass für strafbare Hetze, Verunglimpfung oder Verleumdung in sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein darf wie an anderen Orten. Auch die Meinungsfreiheit endet dort, wo die Grenze zum Strafrecht überschritten ist.
Neben den neuen gesetzlichen Regelungen ist allerdings natürlich auch ein stärkeres zivilgesellschaftliches Engagement erforderlich, um beispielsweise Betreiber*innen auf entsprechende Inhalte hinzuweisen und Rechtsverletzungen anzuzeigen. Wir alle – Politik und Gesellschaft gleichermaßen – müssen immer wieder deutlich machen, dass wir nicht bereit sind, Hassreden und rechtsverletzende Äußerungen zu akzeptieren. Dabei ist es vollkommen irrelevant, ob die betroffenen Äußerungen online oder offline erfolgen. Vielmehr liegt es an uns allen, entschieden zu widersprechen, wenn in Diskussionen die Würde von Menschen angegriffen wird oder Menschen diffamiert werden – ganz unabhängig davon, in welchem Rahmen wir mit solchen Äußerungen konfrontiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Högl