Frage an Eva Högl von Robert F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Högl,
ich habe eine Frage, die die Informationsfreiheit in Deutschland berührt.
In 21 Ländern der Welt hat das Militär ehemals geheim gehaltene Unterlagen zu unidentifizierten fliegenden Objekten veröffentlicht. In fünf Ländern gibt es sogar staatliche UFO-Untersuchungsbehörden (1).
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags vermutet, dass sich auch deutsche Stellen mit diesem Phänomen befasst haben bzw. befassen (2).
Die deutsche Bundesregierung hat bislang keine Akten zu diesem Phänomen öffentlich gemacht (3).
Hillary Clinton versprach während ihres Wahlkampfes u.a. im März 2016 in der Jimmy Kimmel Show, dass sie im Falle eines Wahlsieges amerikanische UFO-Akten öffentlich machen würde, solange dies die nationale Sicherheit nicht gefährde (4).
Das UFO-Thema ist in Deutschland sehr umstritten, weil von der Regierung kaum Informationen darüber zu bekommen sind. Darum möchte ich Sie fragen, ob Sie bereit sind, zur Versachlichung dieser Debatte beizutragen.
Werden Sie sich nach Ihrer Wiederwahl dafür einsetzen, dass auch deutsche Behörden und Ministerien ihre Akten über UFOs öffentlich machen?
Mit freundlichen Grüßen
Robert Fleischer
zu (1):
Die komplette Liste finden Sie in folgendem PDF-Dokument ab S. 10: http://www.exopolitik.org/images/Exopolitik-Briefing_Oktober_2016.pdf
zu (2):
vgl. Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, Ausarbeitung WD8-3000-104/2009, Seite 7 - abrufbar unter: https://fragdenstaat.de/files/foi/30594/2009-11-23-wd-gutachten-wd-8-3000-104-2009.pdf
zu (3):
vgl. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode. Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Juni 2008 eingegangenen Antworten der Bundesregierung. BT - Drs. 16/9554 vom 13.06.2008, Frage 16)
vgl. http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_wolfgang_schaeuble-650-5664--f98512.html#q98512
zu (4):
vgl. Aussage von Hillary Clinton in der Jimmy-Kimmel-Show am 24.3.2016 - zu sehen etwa hier: https://www.youtube.com/watch?v=R95X8rwYD9o
Sehr geehrter Herr Fleischer,
vielen Dank für Ihre höchst interessante Anfrage auf abgeordnetenwatch.de zu unidentifizierten Flugobjekten (UFOs) und möglichen Erkenntnissen der Bundesregierung hierüber.
Politik lebt von Vertrauen. Und Vertrauen setzt Transparenz voraus. Aus diesem Grund engagiere ich mich schon seit Langem für mehr Transparenz von Politik. So fordere ich unter anderem einen exekutiven Fußabdruck, der die Bundesregierung verpflichtet offenzulegen, welche Interessenvertretungen und Sachverständige bei der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs mitgewirkt haben, und ein verbindliches Lobbyregister, in dem alle Vertreter*innen von Verbänden, Initiativen und anderen Interessensgruppen, die Zugang zum Deutschen Bundestag erhalten, für alle öffentlich einsehbar registriert werden.
In diesem Sinne würde ich mich auch dafür einsetzen, dass die Bundesregierung Erkenntnisse über unidentifizierbare Flugobjekte veröffentlicht. Schließlich sagt auch das Informationsfreiheitsgesetz, dass Jede und Jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen hat.
Hieran sind jedoch zwei Voraussetzungen geknüpft.
Erstens muss die Bundesregierung, um überhaupt in der Lage zu sein, Informationen über unidentifizierbare Flugobjekte zu veröffentlichen, über solche Informationen verfügen. Aus der von Ihnen unter (3) angeführten schriftlichen Antwort der Bundesregierung geht jedoch hervor, dass die Bundesregierung keine entsprechenden Informationen hat.
Dort heißt es: „Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über Sichtungen so genannter Ufos bzw. Außerirdischer in Deutschland vor. Demgemäß sind auch keine Akten über Ufo-Sichtungen vorhanden, die für eine Veröffentlichung in Betracht kämen.“
Zwar vermutet der Wissenschaftliche Dienst in seiner von Ihnen angeführten Ausarbeitung, dass sich deutsche Behörden oder Ministerien mit der Fragestellung nach der Existenz von UFOs und außerirdischen Lebensformen beschäftigt haben könnten. Diese Vermutung jedoch lediglich auf die Tatsache zu stützen, dass sowohl Großbritannien als auch Frankreich sich hiermit befasst haben, ist jedoch wenig überzeugend und stichhaltig.
Zudem hat Ihnen der Regierungssprecher der Bundesregierung ebenso wie ein Sprecher des Verteidigungsministeriums 2015 persönlich mitgeteilt, dass die Bundesregierung sich noch nicht mal am Rande hiermit beschäftigt (hat), als Sie im Rahmen des Tages der Offenen Tür der Bundesregierung entsprechend nachgefragt haben.
Darüber hinaus gibt es noch eine zweite Voraussetzung für die Veröffentlichung von Erkenntnissen über unidentifizierbare Flugobjekte durch die Bundesregierung: Selbst wenn die Bundesregierung über solche Erkenntnisse verfügen sollte (!), würde ich mich für eine etwaige Veröffentlichung nur dann einsetzen, sofern dies keine nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen, militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr und/oder Belange der inneren oder äußeren Sicherheit hätte. Dies ist ebenfalls im Informationsfreiheitsgesetz festgeschrieben.
Nicht zuletzt als stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, zuständig unter anderem für den Bereich Inneres, ist mir die öffentliche Sicherheit ein besonderes Anliegen.
Es wäre allen voran meinen Wähler*innen in meinem Wahlkreis gegenüber unverantwortlich, wenn ich mich für die Veröffentlichung von Informationen einsetzen würde, die letztlich ihre eigene Sicherheit gefährden könnten.
Alle Menschen müssen sicher sein und sich sicher fühlen können – ob am Berliner Hauptbahnhof, auf dem Alexanderplatz oder in der Wohnung, ob gegen Gefahren von links, rechts oder oben. Hierfür setze ich mich ein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Eva Högl
Aufgrund technischer Probleme im Zusammenhang mit unserer neuen Webseite, konnten auf abgeordnetenwatch.de zwischen dem 13.07.2017 - 19.07.2017 leider keine Antworten eingestellt werden. Wir möchten Sie bitten, die Umstände zu entschuldigen.