Frage an Eva Högl von Ivana M. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Högl,
leider ursprünglicher Text zu lange, Mail kommt noch. Es geht um die steuerliche Benachteiligung Alleinerziehender (AE) in BRD.Das Urteil des Bundesfinanzhof, III.Senat, III R62/13, vom 04.Januar 2017 zu Ungunsten alleinerziehender Personen, rein juristisch evtl. in sich folgerichtig, macht auf ungerechte steuerliche Rechtssprechung+Behandlung von Personengruppen aufmerksam. WARUM MÜSSEN ALLEINERZIEHENDE MEHR STEUERN ZAHLEN ALS ANDERE PERSONENGRUPPEN?
AE in Deutschland eine der größten+weiter anwachsenden Risikogruppen in puncto Armut, hierzu Armutsbericht 2016. Steuerlicher Entlastungsbetrag für arbeitende AE in diesem Zusammenhang moralischer und nicht demokratisch tragbarer Schlag ins Gesicht. Neben der meist allein zu tragenden Verantwortung für Kindswohl werden AE für ein Lebensmodell bestraft, dass sie in Mehrheit unfreiwillig antreten (>veraltete Rollennormierung oftmals ohne Alternative: über 90% der AE sind Mütter,der Kindesvater die Mitverantwortung für das Kindswohl und der Erziehung nicht zu tragen gewillt ist, aus einem patriarchalisch-reaktionär-geprägtem Denken heraus).Besonders arbeitende AE zusätzlich für Ihre Doppelbelastung vom Staat bestraft: Vollbeschäftigung (wünschenswert: Schutz vor Armutsrisiko) =unverhältnismäßige Mehrbelastung im Vergleich zu verheirateten oder lebenspartnerschaftlichen Erwerbstätigen mit Kindern im Sinne von geringeren Karrierechancen, versteckter Diskriminierung wegen mangelnder Flexibilität+nicht so großer „Arbeitsnutzbarkeit“>unterliegen AE rein system-imanenter Benachteiligung+zutiefst ungerechte Besteuerung!
Dies im Sinne einer modernen Demokratie überhaupt tragbar? alleinerziehend wird man heute schneller als Sie denken;eine grundlegende Gesetzes- und Steueränderung schon lange überfällig! Helfen Sie bitte, dass wir Alleinerziehende, neben den vorhandenen sozialen Vorurteilen+der Benachteiligung in der Arbeitswelt-eine gerechte steuerliche Grundlage für unsere Kinder erhalten!
Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Milos,
vielen Dank für Ihre Frage, die Sie über das Internetportal abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben.
Die SPD-Bundestagsfraktion ist sich der Tatsache bewusst, dass alleinerziehende Elternteile – in den allermeisten Fällen Frauen, besonders von Armut gefährdet und betroffen sind. Daher wurden in dieser Legislaturperiode mehrere Maßnahmen getroffen, um Alleinerziehende finanziell zu entlassen und sie im Alltag zu unterstützen.
Um alleinerziehende Familien gezielt zu unterstützen, können alleinerziehende Steuerpflichtige den sogenannten Entlastungsbetrag steuerlich geltend machen. Mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags, das am 10. Juli 2015 im Bundesrat verabschiedet wurde, wurde der Entlastungsbetrag von 1308 Euro auf 1908 Euro angehoben. Zusätzlich wurde eine Staffelung von 240 Euro pro Kind ab dem zweiten Kind neu eingeführt. Die Verbesserungen galten rückwirkend zum 1.1.2015. Der Entlastungsbetrag ist - wie die Ergebnisse der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen gezeigt haben - eine besonders effiziente Leistung für Alleinerziehende. Sie erreicht rund 1,1 Millionen Haushalte, entlastet Alleinerziehende wirksam und erhöht die Attraktivität der Erwerbstätigkeit.
Die SPD hat außerdem bereits 2007 durchsetzen können, dass es seit dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gibt. Auf Drängen der SPD beteiligt sich der Bund am Ausbau und den Betriebskosten von Einrichtungen, um Länder und Kommunen bei der Aufgabe des Kitaausbaus unterstützen zu können. Die Umwidmung des Betreuungsgeldes zugunsten der Kindertagesbetreuung war ein weiterer wichtiger Schritt zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung.
Passgenaue Angebote für die Kindertagesbetreuung sind ein wirksames Instrument moderner Familienpolitik. Sie machen es vielen Eltern erst möglich, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder diese fortzusetzen. Notwendig sind flexible, am Bedarf der Familien ausgerichtete Betreuungszeiten.
Deshalb wurde Anfang 2016 das Programm "KitaPlus" mit einem Volumen von 100 Mio. Euro aufgelegt. Damit sollen längere Öffnungszeiten in Kitas finanziert werden, wovon vor allem alleinerziehende und im Schichtdienst arbeitende Eltern profitieren.
Öffentlich geförderte Kinderbetreuung senkt das Armutsrisiko von Familien mit Kindern. Das gilt im besonderen Maße für Alleinerziehende.
Auch beim ElterngeldPlus konnte die SPD-Bundestagsfraktion Verbesserungen für Alleinerziehende durchsetzen. Diese können ebenfalls die Partnermonate und die Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch nehmen, wenn sie die gemeinsame Sorge vereinbart haben. Die Voraussetzungen dafür richten sich nach der Lebensrealität: Wer mit einem Kind alleine in einem Haushalt lebt und somit Anspruch auf den steuerlichen Entlastungsbetrag hat, erhält die zusätzlichen Monate Elterngeld Plus. Davon profitieren vor allem Frauen, die nach wie vor den größten Teil der Alleinerziehenden stellen – insbesondere in den ersten Lebensjahren des Kindes. Damit werden Ein-Eltern-Familien als das anerkannt, was sie sind: eine Familienform, die zu den Leistungsträgern in unserer Gesellschaft gehört.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Bundesprogrammen wie „Perspektive Wiedereinstieg“ oder „Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten“, die zwar nicht vorranging an Alleinerziehende richten, aber auch für diese viele Verbesserungen und Möglichkeiten bieten.
Am 1. Juli 2017 soll die Neuregelung zum Unterhaltsvorschuss in Kraft treten. Darin wurde vereinbart, die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre anzuheben und den Bezug von Unterhaltsvorschuss ohne zeitliche Befristung zu ermöglichen.
Die SPD hat auf ihrem Parteitag im Dezember 2015 einen familienpolitischen Beschluss unter dem Titel „Familie im Wandel – moderne Familienpolitik weiter denken“ gefasst. Darin wird festgestellt, dass das Ehegattensplitting in der aktuellen Ausgestaltung nicht mehr den heutigen Ansprüchen an Partnerschaftlichkeit und der Lebenswirklichkeit von immer mehr Familien gerecht wird. Wir wollen in Zukunft weniger das Vorliegen des Trauscheins aber dafür mehr das Zusammenleben mit Kindern fördern. Die SPD will für ein gerechtes Steuersystem sorgen, das Eltern mit kleinem und geringem Einkommen genauso fördert wie Eltern mit hohem Einkommen. Es bedarf einer zielgenaueren Förderung von Alleinerziehenden, damit diese von ihrem Einkommen besser leben können.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Högl