Frage an Eva Högl von Franco D. bezüglich Umwelt
In dieser Woche soll über das EEG 2016 abgestimmt werden.
90% der Menschen wollen dass die Nutzung erneuerbarer Energien mindestens genauso schnell wie bisher ausgebaut wird. Mit dem EEG 2016 soll der Ausbau nun aber deutlich verlangsamt werden.
Können Sie uns das erklären?
Im Koalitionsvertrag steht klar und eindeutig, dass
• Ausschreibungen frühestens ab 2018 kommen sollen
• SOFERN der Nachweis erbracht wurde, dass sie für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien besser geeignet sind als feste Einspeisetarife
• und auch bei Ausschreibungen eine breite Bürgerbeteiligung gesichert ist.
Die SPD hat darüber sogar mit einem Mitgliedervotum abgestimmt.
Sind Ihrer Ansicht nach alle genannten Voraussetzungen erfüllt?
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Franco Dubbers
Sehr geehrter Herr Dubbers,
vielen Dank für Ihre Anfrage über das Interportal abgeordnetenwatch.de zur Novellierung des EEGs.
Im Koalitionsvertrag wurde festgeschrieben Folgendes festgeschrieben: „Darüber hinaus soll ab 2018 die Förderhöhe über Ausschreibungen ermittelt werden, sofern bis dahin in einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Wege kostengünstiger erreicht werden können. Um Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen zu sammeln und ein optimales Ausschreibungsdesign zu entwickeln, wird spätestens 2016 ein Ausschreibungspilotmodell in einer Größenordnung von insgesamt 400 MW für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einer noch festzulegenden Mindestgröße eingeführt. Wir werden darauf achten, dass bei der Realisierung von Ausschreibungen eine breite Bürgerbeteiligung möglich bleibt.“
Diese Voraussetzungen sind meiner Ansicht nach erfüllt.
Zum einen wurde Anfang 2015 eine Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen beschlossen. Ziel dieser Pilotausschreibung war es, eine mögliche Umstellung der bisherigen staatlichen Fördersystematik für Erneuerbare Energien auf eine mehr wettbewerblich orientierte Fördersystematik zu testen.
Mit der Ermittlung der Höhe der Einspeisevergütung für erneuerbare Energien durch Ausschreibungen anstelle von staatlichen Preisfestlegungen sollen Überförderungen vermieden und Einsparpotenziale im Anlagenbau, der Projektierung und bei der Grundstückspacht gehoben werden. Gleichzeitig können über Ausschreibungen die technologiespezifischen Zubaumengen besser gesteuert werden.
Die Erfahrungen aus den bisher vier Ausschreibungsrunden der Photovoltaik-Freiflächenanlagen sind sowohl hinsichtlich der ermittelten Förderhöhe als auch der Akteursvielfalt positiv. Einen ausführlichen Erfahrungsbericht können Sie hier nachlesen: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/A/ausschreibungsbericht-nach-99-eeg-2014,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf
Zum anderen hat die SPD bei der Novellierung des EEGs darauf geachtet, dass Bürgerenergiegesellschaften eine faire Chance bei den Ausschreibungen erhalten. Denn es ist völlig klar, dass der Erfolg des EEGs auch von einer breiten Zustimmung durch die Beölkerung für die Energiewende abhängig ist.
Daher haben wir erfolgreich durchgesetzt, dass Bürgerenergiegesellschaften an den Ausschreibungen unter erleichterten Bedingungen teilnehmen können. Im Gegensatz zu anderen großen Wettbewerbern sind sie beispielsweise davon, zu Beginn des Ausschreibungsverfahrens eine Bundesimmissionsschutz-Genehmigung vorlegen, die mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zudem orientiert sich die Vergütung von Bürgerenergiegesellschaften, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, an dem höchsten bezuschlagten Gebot (Bonus für Bürgerenergie).
Darüber hinaus ist uns eine stärkere Beteiligung aller Bürgerinnen und Bürger über die Kommunen wichtig. Daher haben wir die Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften so angepasst, dass sie zehn Prozent ihrer Anteile der Kommune vor Ort anbieten müssen.
Aufgrund der positiven Erfahrungen mit den Pilotausschreibungen als auch der Sicherstellung einer breiten Bürgerbeteiligung bei der Realisierung von Ausschreibungen sehe ich somit alle Voraussetzungen des Koalitionsvertrages als erfüllt an.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Högl