Frage an Eva Högl von Arvid S. bezüglich Umwelt
Hallo Frau Dr. Högl,
ich bin entsetzt, dass die Bundesregierung sich aus der Verantwortung für diese elementare stehlt, indem sie die Entscheidung über das "fracking" an die Landesregierungen delegiert. Ich habe viele Jahre in Schleswig-Holstein gelebt und weiß, wie sehr die Energie-Multies auf diesen Moment gehofft haben: nun können sie mit ihrer landen und bundesweiten Übermacht hemmungslos "fracken", weil keine Landesregierung es wagen wird, die vermeintlichen Arbeitsplätze in dieser Umweltzerstörung und Menschengefährdung zu "verspielen". Das ist aber kein Spiel, sondern eine unerträgliche Gefahr.
Haben Sie sich schon jemals GENAU informiert, was alles durch "fracking" zerstört, gefährdet und auf unabsehbare Zukunft zunichte gemacht wird. Ich habe noch vor kurzem in Kanada gelebt, woher ich genau weiß, was das "fracking" bedeutet und wie es dabei zugeht. Ganz zu schweigen von dem, was danach zurück bleibt. Die Kanadier beginnen gerade erst, umzudenken. Tun Sie es auch. Das erwarte ich von Ihnen als meiner Abgeordneten.
Mit freundlichen Grüßen,
Arvid Stoeppler
Sehr geehrter Herr Stoeppler,
vielen Dank für Ihre Anfrage über das Internetportal abgeordnetenwatch.de zum Thema Fracking.
Ich teile Ihre Überzeugung keineswegs, dass durch das Gesetzespaket nun „hemmungslos“ Fracking betrieben wird. Im Gegenteil: Mit dem Gesetzespaket wird gefährliches Fracking im Schiefergestein, wie es in den USA oder Kanada praktiziert wird, verboten. Dieses Verbot hat die SPD-Bundestagsfraktion erfolgreich durchgesetzt und damit die berechtigten Sorgen vieler Bürgerinnen und Bürger ernst genommen. Ich bitte Sie hierzu, meine Antwort an Herrn Geißler zu diesem Thema zu lesen, in denen ich das Gesetzespaket zu Fracking erläutere und meine Beweggründe für eine Zustimmung ausführlich darlege.
Für Fracking im Schiefergestein gilt demnächst eine doppelte Sperre. So gibt es ein unbefristetes Verbot, das Ende 2021 vom Bundestag überprüft werden soll. Nur eine Mehrheit des Bundestages kann dieses Verbot wieder aufheben. Ansonsten besteht das Verbot weiter. In der Zwischenzeit dürfen maximal vier Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken durchgeführt werden. Die jeweiligen Bundesländer haben jedoch die Möglichkeit, diese Probebohrungen zu untersagen. Entgegen Ihrer Behauptung, dass „Energie-Multis“ mit ihrer „Übermacht“ eine Zulassung dieser Probebohrungen bewirken werden, ist vielmehr davon auszugehen, dass jedes Bundesland von seinem Veto-Recht Gebrauch machen wird. So hat die sozialdemokratische Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen Hannelore Kraft bereits erklärt, diese „Länderklausel“ zu nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Högl