Frage an Eva Högl von Irene L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ich habe in der Süddeutschen Zeitung Ihr Vorhaben einer neuen Sachverständigen-Behörde zur Nachrichtendienst-Kontroll-Unterstützung gelesen. Ohne Whistleblower-Schutz für Verfassungsverteidiger bringen jedoch auch zusätzliche Sachverständige nicht Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Aufrichtigkeit zurück: Ihre Glaubwürdigkeit im Thema „Überwachung der eigenen Bürger“ steht und fällt mit dem Zeugenschutz für Edward Snowden in Deutschland! MIT Zeugenschutz für ihn kann ich endlich wieder an Ihre Korrektur der gemeldeten Fehler glauben. OHNE Zeugenschutz für ihn weiß ich, dass Ihr Vorstoß das „no-spy-Abkommen 2.0“ ist ( also Betrug ). Ich bin gespannt. Bekommt Edward Snowden denn nun endlich Zeugenschutz angeboten bei uns ? Der 1.U.A. könnte dies ja durchsetzen.
Sehr geehrte Frau Latz,
vielen Dank für Ihre Anfrage über das Internetportal abgeordnetenwatch.de.
Sie haben eine wortgleiche Anfrage ebenfalls am 28. August an meinen Kollegen Burkhard Lischka gestellt. Ich schließe mich daher dem Antwortschreiben meines Kollegen an.
Der NSA-Untersuchungsausschuss hat nicht die rechtlichen Mittel, Herrn Edward Snowden Asyl und weitergehenden Schutz zu gewähren. Dies kann nur die Bundesregierung, die sich jedoch mit nachvollziehbarer Begründung geweigert hat, Herrn Snowden einreisen zu lassen. Die SPD hat sich immer für einen effektiven Whistleblowerschutz stark gemacht, konnte gegenüber CDU/CSU im Koalitionsvertrag allerdings nur eine Überprüfung der gegenwärtigen Rechtslage erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Högl