Frage an Eva Högl von Jürgen S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Frau Högl,
mein Thema ist der Kulturgutschutzgesetzentwurf von Frau Monika Grütters.
Es geht hier nicht nur um die ganz große Kunst, sondern auch um die Sorgen vom Bierkrug- bis zum Münzensammler und des Handels.
Münzen sind zumeist ein serielles Massenprodukt, sind oftmals im Fernhandel tausende von Kilometern `gewandert`, haben daher nicht nur einen Bezug zum Ursprungsland. Münzen werden seit der Renaissance gesammelt und gehandelt.
Die Erbringung von Herkunftsnachweisen ist in den meisten Fällen überhaupt nicht möglich (Ich befasse mich seit 1972 mit Münzen).
Ich sehe hinsichtlich der Herkunftsnachweise (Stichworte Beweislastumkehr und Rückwirkungsverbot) mögliche Rechtsprobleme hinsichtlich des Eigentumspostulates nach Artikel 14 GG. Auch könnte es fraglich sein, ob der Gesestzesentwurf im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention einhergehend mit diesbezüglicher Rechtsprechung steht.
Weil der Petitionstext von Frau Dr. Ursula Kampmann die Probleme und Sorgen der Sammler und des Handels nach meiner Meinung sehr gut veranschaulicht, möchte ich zu diesem verlinken.
http://www.muenzenwoche.de/de/page/4?&id=3549
Wie ist Ihre Einschätzung? Sind die Sorgen der Sammler und des Handels berechtigt?
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schmidt 12679 Berlin Marzahn
Sammler und Kleinsthänder (ebay-Name stampsdealer)
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de und Ihre dargestellten Bedenken im Zusammenhang mit der geplanten Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes in Deutschland.
Die SPD-Bundestagsfraktion ist sich den von Ihnen beschriebenen Besonderheiten der Eigenschaften von Münzen als Sammelobjekte sehr bewusst.
Aus diesem Grund ist der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Siegmund Ehrmann MdB, bereits mit verschiedenen Numismatikerverbänden im Gespräch. Soweit ich informiert bin, sollen persönliche Gespräche bereits im September unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause stattfinden. Dabei sollen etwaige Lücken in dem noch vorzulegenden Gesetzentwurf identifiziert und bestehende Bedenken möglichst ausgeräumt werden.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird im anstehenden parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren die verschiedenen Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten berücksichtigen, so dass auch den Interessen der Münzsammlerinnen und Münzsammler Rechnung getragen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Eva Högl