Frage an Eva Högl von Johannes S. bezüglich Innere Sicherheit
Wie kann man Zuschüsse beim Einbau sicherheitstechnischer Einrichtungen erhalten?
Sehr geehrter Herr Scheurell,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. Juni 2015 über abgeordnetenwatch.de zu dem im Rahmen des Nachtragshaushalts 2015 des Bundes beschlossenen Programm „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“.
Die Förderrichtlinie wird derzeit vom fachlich zuständigen, SPD-geführten Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) ausgestaltet.
Bei der Ausgestaltung der Förderrichtlinie werden die im Rahmen des Haushaltsbeschlusses des Deutschen Bundestages festgelegten Eckpunkte berücksichtigt. Bezüglich der Antragstellung ist dort festgelegt, dass neben Eigentümern auch Mieterinnen und Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers) antragsberechtigt sein sollen. Die Gesamtinvestitionssumme muss mindestens 500 Euro betragen, wovon 20% förderfähig sind – maximal jedoch 1.500 Euro. Ferner soll die Vorlage von mindestens zwei Angeboten oder eines Angebots einer zertifizierten Fachfirma Voraussetzung sein.
Das BMUB strebt einen zügigen Programmstart an und wird die Öffentlichkeit rechtzeitig informieren, sobald die Einzelheiten und insbesondere die konkreten Bedingungen für die Antragstellung festgelegt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Eva Högl