Frage an Eva Högl von Thilo B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Besteht die Gefahr, dass durch das Freihandelsabkommen TTIP der gesetzgeberische Spielraum der Deutschen Bundestagsabgeordneten in irgendeiner Weise eingeschränkt wird? Wenn ja, können Sie mir ite ein Beispiel oder Beispiele nennen?
Th.B.
Sehr geehrter Herr Bode,
vielen Dank für Ihre Anfrage über das Internetportal abgeordnetenwatch.com zum geplanten Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP).
Die SPD nimmt die Sorgen und Vorbehalte vieler Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Freihandelsabkommen TTIP sehr ernst. Viele Vorbehalte sind das Ergebnis der Geheimhaltung der Verhandlungen, das Missverständnisse und Befürchtungen nährt. Aus diesem Grund setzen wir uns für mehr Transparenz ein, um eine offene, sachliche und informierte Debatte über das Abkommen zu ermöglichen.
So hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel im Frühjahr 2014 einen TTIP-Beirat mit 22 Vertretern von Gewerkschaften, Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden sowie des Kulturbereichs gegründet, der wichtige Impulse für die Meinungsbildung der Bundesregierung setzt. Ebenfalls veranstaltete die SPD-Bundestagsfraktion und der SPD-Parteivorstand eine große Konferenz zu den Freihandelsabkommen TTIP und CETA, an der rund 700 Anwesende – Kritiker wie Befürworter – intensiv, kontrovers und konstruktiv miteinander diskutierten. Eine ausführliche Dokumentation der Konferenz mit Videos, Informationen, Fragen und Antworten finden Sie unter www.spd.de/ttip.
Eine immer wieder vorgebrachte Sorge ist, dass Investitionsschutzregelungen Unternehmen ermöglichen, Staaten auf Schadensersatz zu verklagen und so eine Paralleljustiz zu schaffen. Wir sind der Meinung, dass solche Regelungen in dem geplanten Freihandelsabkommen grundsätzlich entbehrlich sind. Sowohl Deutschland als auch die USA verfügen über funktionierende Rechtssysteme, die Unternehmen bereits ausreichend Rechtssicherheit gewährleisten.
Für uns steht fest: Regelungen, die rechtsstaatlich und demokratisch vom Deutschen Bundestag getroffen werden, dürfen durch TTIP nicht ausgehebelt oder umgangen werden. Arbeitnehmerrechte und Arbeitsstandards, das Streikrecht, Mindestlöhne und Tarifverträge dürfen daher nicht in Frage gestellt werden. Bereiche, die originär nichts mit internationalem Handel zu tun haben wie etwa Kultur oder soziale Dienstleistungen, müssen von entsprechenden Abkommen ausgenommen werden. Ebenso dürfen unsere Daseinsvorsorge sowie unsere Standards im Umwelt-, Lebensmittel-, Verbraucher- und Datenschutz nicht gefährdet werden.
Zudem erachten wir TTIP als ein gemischtes Abkommen, das der Zustimmung des Rats der Europäischen Union, des Europäischen Parlaments und des Deutschen Bundestages bedarf, bevor es in Kraft tritt. Der gesetzgeberische Spielraum wird somit nicht eingeschränkt. Im Gegenteil: Das Schlusswort über TTIP liegt bei demokratisch gewählten Institutionen wie dem Europäischen Parlament und dem Deutschen Bundestag.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Högl