Frage an Eva Högl von Ina L. bezüglich Frauen
Sehr geehrte Frau Högl,
voraussichtlich ab Juli soll das Gesetz über die sogenannte Mütterrente in Kraft treten. Trifft es zu, dass Mütter, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits in Rente sind, einen Antrag auf eine erweiterte rentenrechtliche Bewertung von Kindererziehnungszeiten stellen müssen oder erfolgt eine automatische Berechnung?
Mit freundlichen Grüßen
Ina Liske
Sehr geehrte Frau Liske,
vielen Dank für Ihre Anfrage über das Internetportal abgeordnetenwatch.de zum Thema Mütterrente.
Diejenigen, die wie Sie bereits eine Rente beziehen, müssen keinen gesonderten Antrag stellen, da die Anrechnung der Kindererziehungszeit ohne Antragstellung in einem pauschalen Verfahren berücksichtigt wird.
Die für dieses Thema zuständige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat eine Internetseite zum Rentenpaket online gestellt, die ich sehr empfehlen kann. Dort finden Sie diese und viele weitere Informationen einfach, schnell und kompakt: www.rentenpaket.de.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Högl, MdB